Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung
Diese Vereinbarung wird am 7. November 2026 geschlossen zwischen:
- Vega Robotics Ltd, 9 Harbour Road, Dublin, Irland („die Offenlegende Partei“); und
- Marco Bellini, Via Roma 22, Mailand, Italien („die Empfangende Partei“),
gemeinsam „die Parteien“.
Präambel
Die Offenlegende Partei wird der Empfangenden Partei vertrauliche Informationen mitteilen, die diese für den Zweck benötigt. Die Empfangende Partei verpflichtet sich, diese Informationen zu den nachstehenden Bedingungen zu schützen.
1. Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung gilt:
„Zweck“ bezeichnet ausschließlich Folgendes: Prüfung unserer Produktentwürfe durch die empfangende Partei, damit sie entscheiden kann, ob sie als technische Beratung mitwirken möchte.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen in jeder Form und auf jedem Medium, die die Offenlegende Partei oder jemand in ihrem Auftrag der Empfangenden Partei im Zusammenhang mit dem Zweck mitteilt, gleichgültig ob vor oder nach dem Datum dieser Vereinbarung, und die als vertraulich gekennzeichnet oder bezeichnet sind oder die ein verständiger Dritter aufgrund ihrer Art oder der Umstände der Mitteilung als vertraulich ansehen würde. Dazu gehören: Produktentwürfe, Quellcode, Preise, Kundenlisten, Geschäftspläne und alles, was als vertraulich gekennzeichnet oder bezeichnet ist. Dazu gehören ferner Muster, Prototypen, Software und Quellcode, Geschäftspläne, Finanzdaten, Preise, Kunden- und Lieferantendaten, technische Daten, Entwürfe, Verfahren, Know-how und Geschäftsgeheimnisse, die Notizen, Analysen und sonstigen Unterlagen, die die Empfangende Partei erstellt und die solche Informationen enthalten oder wiedergeben, sowie das Bestehen und der Inhalt der Gespräche zwischen den Parteien und die Bedingungen dieser Vereinbarung.
„Vertreter“ bezeichnet die eigenen Mitarbeitenden, Geschäftsführer und beruflichen Berater der Empfangenden Partei sowie, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Offenlegenden Partei, jede weitere Person.
„Personenbezogene Daten“ bezeichnet Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person.
2. Pflichten der Empfangenden Partei
2.1 Die Empfangende Partei wird:
- die Vertraulichen Informationen ausschließlich für den Zweck verwenden;
- sie geheim halten und mindestens mit der Sorgfalt schützen, die sie für eigene vertrauliche Informationen anwendet, jedoch nie mit weniger als angemessener Sorgfalt, einschließlich geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen;
- sie nur solchen ihrer Vertreter offenlegen, die sie für den Zweck kennen müssen, die auf ihre Vertraulichkeit hingewiesen wurden und die an Geheimhaltungspflichten gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die dieser Vereinbarung;
- sie nur kopieren oder aufzeichnen, soweit der Zweck dies erfordert, und alle Kopien als vertraulich kennzeichnen;
- erhaltene Muster, Prototypen oder Software weder zurückentwickeln (Reverse Engineering), zerlegen noch analysieren und keine Eigentumsvermerke daraus entfernen; und
- die Offenlegende Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn sie von Verlust, Diebstahl oder unbefugter Nutzung oder Offenlegung der Vertraulichen Informationen erfährt, und die Offenlegende Partei dabei unterstützen, den Schaden zu begrenzen.
2.2 Die Empfangende Partei haftet für jedes Handeln oder Unterlassen ihrer Vertreter, das einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellen würde, wenn die Empfangende Partei es selbst begangen hätte.
2.3 Die Empfangende Partei verarbeitet Personenbezogene Daten in den Vertraulichen Informationen nur so, wie das anwendbare Datenschutzrecht und die angemessenen schriftlichen Weisungen der Offenlegenden Partei es zulassen, und versucht nicht, Personen anhand anonymisierter Daten zu identifizieren.
2.4 Die Empfangende Partei führt ein Verzeichnis der Personen, denen sie Vertrauliche Informationen übergibt, und stellt der Offenlegenden Partei auf Verlangen eine Kopie des Verzeichnisses zur Verfügung.
2.5 Die Empfangende Partei wird die Vertraulichen Informationen nicht dazu nutzen, der Offenlegenden Partei unlauter Wettbewerb zu machen, ein Patent oder eine sonstige Schutzrechtsanmeldung einzureichen oder zu unterstützen, die diese Informationen beansprucht, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, die sie nachahmt, oder auf ihrer Grundlage mit Wertpapieren zu handeln, soweit das Gesetz dies verbietet.
2.6 Die Empfangende Partei wird ohne schriftliche Zustimmung der Offenlegenden Partei weder Kunden, Lieferanten, Investoren oder Mitarbeitende der Offenlegenden Partei im Zusammenhang mit den Vertraulichen Informationen kontaktieren noch die Vertraulichen Informationen nutzen, um diese anzusprechen.
3. Was keine Vertrauliche Information ist
3.1 Die Pflichten aus dieser Vereinbarung gelten nicht für Informationen, bei denen die Empfangende Partei anhand schriftlicher Unterlagen nachweisen kann, dass sie:
- öffentlich bekannt sind oder werden, es sei denn durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung;
- der Empfangenden Partei vor der Mitteilung durch die Offenlegende Partei rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren;
- rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der zur Weitergabe berechtigt ist und gegenüber der Offenlegenden Partei keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt; oder
- von der Empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne die Vertraulichen Informationen zu nutzen oder auf sie zurückzugreifen.
3.2 Informationen sind nicht schon deshalb öffentlich, weil Teile davon öffentlich sind oder weil sie sich aus öffentlichen Informationen zusammensetzen lassen, deren Zusammenstellung selbst nicht öffentlich ist.
4. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung
4.1 Die Empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen offenlegen, wenn ein Gesetz, ein Gericht, eine Aufsichtsbehörde oder eine andere für sie zuständige Stelle dies verlangt, jedoch nur im erforderlichen Umfang.
4.2 Soweit das Gesetz es erlaubt, wird die Empfangende Partei die Offenlegende Partei zuvor unverzüglich schriftlich informieren, ihr die Gelegenheit geben, auf ihre Kosten eine Schutzanordnung oder einen anderen Rechtsbehelf zu erwirken, und angemessene Unterstützung leisten. Auf diese Weise offengelegte Informationen bleiben für alle anderen Zwecke Vertrauliche Informationen.
4.3 Nichts in dieser Vereinbarung hindert jemanden daran, eine mögliche Straftat oder ein mögliches Fehlverhalten einer Aufsichtsbehörde oder der Polizei zu melden oder eine gesetzlich geschützte Offenlegung vorzunehmen.
5. Eigentum und keine Lizenz
5.1 Alle Vertraulichen Informationen bleiben Eigentum der Offenlegenden Partei (oder des Dritten, der sie der Offenlegenden Partei lizenziert hat). Diese Vereinbarung überträgt kein Eigentum daran.
5.2 Diese Vereinbarung gewährt der Empfangenden Partei keine Lizenz und kein sonstiges Recht an Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Designs oder anderem geistigen Eigentum der Offenlegenden Partei, mit Ausnahme des beschränkten Rechts, die Vertraulichen Informationen für den Zweck zu nutzen.
5.3 Gibt die Empfangende Partei Rückmeldungen oder Vorschläge zu den Produkten, Dienstleistungen oder Plänen der Offenlegenden Partei, darf die Offenlegende Partei diese frei und unentgeltlich verwenden.
6. Keine Verpflichtung und keine Gewährleistung
6.1 Die Offenlegende Partei ist aufgrund dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, bestimmte Informationen mitzuteilen, und keine Partei ist verpflichtet, einen weiteren Vertrag zu schließen.
6.2 Vertrauliche Informationen werden so mitgeteilt, wie sie sind. Die Offenlegende Partei übernimmt keine Zusage oder Gewährleistung für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck und haftet nicht für die Nutzung durch die Empfangende Partei.
6.3 Diese Vereinbarung macht keine Partei zum Vertreter, Partner oder Arbeitnehmer der anderen.
6.4 Die Offenlegende Partei verzichtet nicht auf ein Berufsgeheimnis- oder sonstiges Vertraulichkeitsprivileg, indem sie privilegierte Informationen mitteilt, und die Empfangende Partei schützt solche Informationen wie ihre eigenen.
6.5 Die Empfangende Partei bestätigt, dass sie berechtigt ist, diese Vereinbarung zu schließen, und dass dies keine Pflicht gegenüber Dritten verletzt, etwa gegenüber einem Arbeitgeber oder einem früheren Kunden. Die Empfangende Partei wird der Offenlegenden Partei keine vertraulichen Informationen übergeben, die einem Dritten gehören.
6.6 Die Empfangende Partei bleibt frei, an eigenen Ideen zu arbeiten, die sie ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen entwickelt.
7. Laufzeit und Dauer
7.1 Diese Vereinbarung beginnt an dem eingangs genannten Datum und läuft, bis eine Partei sie mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gegenüber der anderen kündigt.
7.2 Die Pflichten der Empfangenden Partei gelten für alle Vertraulichen Informationen, die vor dem Ende dieser Vereinbarung mitgeteilt wurden, und bestehen für fünf Jahre ab dem Ende dieser Vereinbarung fort.
7.3 Eine Pflicht in Bezug auf ein Geschäftsgeheimnis oder auf Personenbezogene Daten besteht so lange fort, wie die Information ein Geschäftsgeheimnis bleibt oder Personenbezogene Daten betrifft; ein gesetzlich vorgeschriebener längerer Zeitraum gilt ebenfalls.
7.4 Das Ende dieser Vereinbarung berührt bereits entstandene Rechte nicht, einschließlich eines Anspruchs wegen eines früheren Verstoßes. Die Abschnitte 1, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10 und 11 gelten über das Ende hinaus fort.
8. Rückgabe und Vernichtung
8.1 Innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Offenlegende Partei dies schriftlich verlangt hat oder diese Vereinbarung endet, gibt die Empfangende Partei alle Vertraulichen Informationen und jede Kopie in jeder Form zurück oder vernichtet sie sicher und stellt sicher, dass ihre Vertreter dasselbe tun.
8.2 Auf Verlangen bestätigt die Empfangende Partei schriftlich, dass dies geschehen ist.
8.3 Die Empfangende Partei darf Kopien behalten, die sie aufgrund eines Gesetzes oder einer Aufsichtsbehörde aufbewahren muss, sowie Kopien in automatischen elektronischen Datensicherungen, die nach vernünftigem Ermessen nicht gelöscht werden können. Sie darf diese Kopien nicht für andere Zwecke nutzen, und sie bleiben nach dieser Vereinbarung vertraulich, solange sie aufbewahrt werden, auch über den Zeitraum nach Abschnitt 7.2 hinaus.
9. Rechtsbehelfe
9.1 Die Empfangende Partei erkennt an, dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung der Offenlegenden Partei einen Schaden zufügen kann, der sich nicht allein durch Geld ausgleichen lässt. Die Offenlegende Partei kann daher bei Gericht eine Unterlassungsverfügung, eine Anordnung der tatsächlichen Erfüllung oder anderen dringenden Rechtsschutz beantragen, um einen Verstoß zu beenden oder zu verhindern, ohne einen tatsächlichen Schaden nachweisen zu müssen, und zwar zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, einschließlich Schadensersatz.
9.2 Die Empfangende Partei trägt die angemessenen Kosten der Durchsetzung dieser Vereinbarung durch die Offenlegende Partei, wenn ein Gericht oder Schiedsgericht feststellt, dass die Empfangende Partei sie verletzt hat.
9.3 Die Rechte und Rechtsbehelfe der Offenlegenden Partei aus dieser Vereinbarung gelten zusätzlich zu denen, die ihr das Gesetz gibt.
9.4 Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten der Gespräche über den Zweck. Die Empfangende Partei hat die Exportkontroll-, Sanktions- und Antikorruptionsgesetze einzuhalten, die für die Vertraulichen Informationen und für die Personen gelten, denen sie diese mitteilt.
9.5 Handelt die Empfangende Partei als natürliche Person für ein Unternehmen, sind dieses Unternehmen und die natürliche Person beide an diese Vereinbarung gebunden, und die natürliche Person bestätigt, dass sie befugt ist, das Unternehmen zu verpflichten.
10. Sonstige Bestimmungen
Mitteilungen. Eine Mitteilung nach dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und ist persönlich, per Kurier oder per E-Mail an die am Anfang dieser Vereinbarung genannte Adresse der anderen Partei oder an eine andere von einer Partei schriftlich benannte Adresse zu übermitteln. Eine persönlich oder per Kurier übergebene Mitteilung gilt mit der Übergabe als zugegangen, eine E-Mail zum Zeitpunkt der Absendung, es sei denn, der Absender erhält eine automatische Nachricht über die Nichtzustellung.
E-Mail für Mitteilungen an Vega Robotics Ltd: legal@vega-robotics.example.
E-Mail für Mitteilungen an Marco Bellini: marco.bellini@example.com.
Abtretung. Die Empfangende Partei darf Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung weder abtreten noch übertragen. Die Offenlegende Partei darf ihre Rechte durch schriftliche Mitteilung an die Empfangende Partei auf einen Rechtsnachfolger des Geschäfts oder der Vermögenswerte übertragen, auf die sich die Vertraulichen Informationen beziehen.
Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Abrede der Parteien über ihren Gegenstand und ersetzt alle früheren Gespräche, Absprachen und Vereinbarungen darüber.
Änderungen und Verzicht. Diese Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden. Die Nichtausübung oder verzögerte Ausübung eines Rechts ist kein Verzicht darauf, und ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt wird.
Salvatorische Klausel. Ist ein Teil dieser Vereinbarung nach Feststellung eines Gerichts oder Schiedsgerichts unwirksam oder nicht durchsetzbar, bleibt der Rest wirksam, und die Parteien ersetzen diesen Teil durch eine wirksame Regelung, die seinem Zweck am nächsten kommt.
Dritte. Nur die Parteien können diese Vereinbarung durchsetzen.
Ausfertigungen und elektronische Unterschrift. Diese Vereinbarung kann in getrennten Ausfertigungen und mit elektronischer Unterschrift unterzeichnet werden, und jede Ausfertigung gilt als Original. Zusammen bilden sie eine einheitliche Vereinbarung.
11. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit ihr unterliegen dem Recht von Irland.
Gerichtsstand bzw. Schiedsort für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Dublin, Irland.
Wie Streitigkeiten entschieden werden
Unterschriften
Unterzeichnet durch die Parteien an den unten genannten Daten.
Die Offenlegende Partei: Vega Robotics Ltd
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________
Die Empfangende Partei: Marco Bellini
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________