Dienstleistungsvertrag
Dieser Vertrag wird am 7. November 2026 geschlossen zwischen:
- Brightline Cleaning Services Ltd, 14 Mill Lane, Leeds LS2 8JA, Vereinigtes Königreich („der Auftragnehmer“); und
- Oakfield Dental Practice, 3 Oakfield Road, Leeds LS6 1QP, Vereinigtes Königreich („der Auftraggeber“).
1. Die Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die folgenden Dienstleistungen (die „Leistungen“):
Reinigung der Behandlungsräume, des Empfangs und der Toiletten der Praxis an jedem Werktagabend zwischen 18 und 21 Uhr, einschließlich Abfallbehältern, Böden und Oberflächen sowie Auffüllen der vom Auftraggeber gestellten Verbrauchsmaterialien.
Folgendes gehört nicht zu den Leistungen:
Fensterreinigung, Teppichshampoonierung und die Entsorgung von klinischem Abfall.
Jede Arbeit über die Leistungen hinaus ist eine Änderung, auf die Abschnitt 5 Anwendung findet.
2. Beginn und Dauer
Dieser Vertrag beginnt am 2. November 2026 und läuft, bis er nach Abschnitt 12 endet.
Er endet in jedem Fall am 30. April 2027, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Verlängerung.
3. Wie der Auftragnehmer arbeitet
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit angemessener Fachkunde und Sorgfalt durch angemessen qualifizierte Personen und hält die auf die Leistungen anwendbaren Gesetze ein. Der Auftragnehmer entscheidet, wie die Leistungen erbracht werden, und kann eigene Mitarbeitende oder Auftragnehmer einsetzen, bleibt aber für deren Arbeit verantwortlich.
Werden die Leistungen in den Räumen oder auf den Systemen des Auftraggebers erbracht, befolgt der Auftragnehmer die angemessenen Sicherheitsregeln des Auftraggebers, die ihm mitgeteilt wurden.
Termine für die Leistungen sind Zielvorgaben, sofern dieser Vertrag sie nicht als verbindlich bezeichnet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er eine Verzögerung erwartet.
Entsteht bei den Leistungen etwas, das der Auftraggeber freigeben muss, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, wann es bereit ist. Der Auftraggeber prüft es zügig und nimmt es innerhalb von 7 Tagen entweder ab oder teilt schriftlich mit, was daran falsch ist, so detailliert, dass der Auftragnehmer es beheben kann. Der Auftragnehmer behebt die Mängel, aufgrund derer es der vereinbarten Beschreibung nicht entspricht, und der Auftraggeber prüft es dann erneut. Antwortet der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen, gilt es als abgenommen. Auch die Nutzung eines Arbeitsergebnisses im Geschäft des Auftraggebers gilt als Abnahme.
Benötigt der Auftragnehmer die Freigabe des Auftraggebers, um fortzufahren, und erteilt der Auftraggeber sie nicht innerhalb angemessener Zeit, kann der Auftragnehmer die Leistungen nach Abschnitt 4 als verzögert behandeln.
4. Was der Auftraggeber tun muss
Der Auftraggeber wird:
- dem Auftragnehmer rechtzeitig die Informationen, den Zugang, die Materialien und Entscheidungen zur Verfügung stellen, die dieser billigerweise zur Erbringung der Leistungen benötigt;
- eine Person benennen, die für den Auftraggeber Entscheidungen treffen und Fragen des Auftragnehmers zügig beantworten kann;
- sicherstellen, dass das, was er dem Auftragnehmer überlässt, zutreffend ist und dass er zur Überlassung berechtigt ist; und
- die Vergütung nach diesem Vertrag zahlen.
Erfüllt der Auftraggeber diese Pflichten nicht rechtzeitig oder verzögert etwas, das der Auftraggeber getan oder unterlassen hat, die Leistungen, ist der Auftragnehmer nicht vertragsbrüchig, Fristen verschieben sich um die Dauer der Verzögerung, und der Auftragnehmer kann angemessene Mehrkosten berechnen, die die Verzögerung verursacht, wenn er den Auftraggeber unverzüglich darüber informiert.
5. Änderungen
Jede Partei kann eine Änderung der Leistungen verlangen. Der Auftragnehmer teilt innerhalb angemessener Zeit mit, ob die Änderung möglich ist und wie sie Vergütung und Zeitplan verändern würde. Eine Änderung gilt erst, wenn beide Parteien sie schriftlich vereinbart haben, was auch per E-Mail geschehen kann.
6. Vergütung
Wie die Vergütung berechnet wird
Die Vergütung beträgt 1.450 GBP monatlich. Sofern dieser Betrag nichts anderes besagt, enthält er keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern, die der Auftragnehmer den Rechnungen hinzufügt, soweit das Recht es verlangt.
Vor Arbeitsbeginn zahlt der Auftraggeber 500 GBP. Dieser Betrag wird auf die Vergütung angerechnet.
7. Auslagen
Auslagen
8. Rechnungen und Zahlung
Der Auftragnehmer stellt Rechnung am letzten Werktag eines jeden Monats. Die Zahlungsfrist für jede korrekte Rechnung beträgt 14 Tage ab Erhalt; der Auftraggeber zahlt auf das in der Rechnung genannte Bankkonto, ohne Beträge abzuziehen, zu deren Einbehalt er nicht berechtigt ist.
Ist der Auftraggeber mit einem Teil einer Rechnung nicht einverstanden, teilt er dies dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mit Begründung mit und zahlt den Rest fristgerecht. Die Parteien versuchen nach Treu und Glauben, den bestrittenen Teil rasch zu klären.
Für verspätete Zahlungen fallen Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat an, vom Fälligkeitstag bis zur Zahlung.
Ist ein unbestrittener Betrag mehr als 14 Tage überfällig, kann der Auftragnehmer nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 7 Tagen die Leistungen aussetzen, bis gezahlt ist. Fristen verschieben sich um die Dauer der Aussetzung.
9. Wem was gehört
Alles, was der Auftragnehmer nach diesem Vertrag speziell für den Auftraggeber erstellt (die „Arbeitsergebnisse“), gehört Wem das gehört, was der Auftragnehmer schafft
Der Auftragnehmer behält alle Rechte an den Methoden, Werkzeugen, Vorlagen und dem Know-how, die er vor diesem Vertrag hatte oder getrennt davon entwickelt. Sind solche Elemente Teil eines Arbeitsergebnisses, darf der Auftraggeber sie als Teil des Arbeitsergebnisses dauerhaft und ohne weitere Kosten nutzen. Der Auftraggeber behält alle Rechte an den Materialien, die er dem Auftragnehmer überlässt, und erlaubt dem Auftragnehmer deren Nutzung nur zur Erbringung der Leistungen.
Der Auftragnehmer darf angeben, für den Auftraggeber gearbeitet zu haben, und die Arbeitsergebnisse als Arbeitsproben zeigen, es sei denn, sie enthalten vertrauliche Informationen des Auftraggebers oder der Auftraggeber widerspricht schriftlich. Keine Partei nutzt Namen, Logo oder Marken der anderen auf andere Weise ohne schriftliche Zustimmung.
10. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten
Jede Partei hält alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag von der anderen erhält, vertraulich, nutzt sie nur für diesen Vertrag und teilt sie nur Personen mit, die sie für diesen Vertrag benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich sind oder werden, die sie bereits rechtmäßig hatte oder die sie nach dem Recht offenlegen muss. Diese Pflichten gelten nach Vertragsende für 3 Jahre fort.
Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber, nutzt er die Daten nur auf Weisung des Auftraggebers, hält sie sicher und beachtet das anwendbare Datenschutzrecht. Verlangt dieses Recht zusätzliche schriftliche Bedingungen, unterzeichnen die Parteien diese.
Der Auftragnehmer unterhält die für ein Unternehmen wie das seine übliche und gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, einschließlich einer Betriebshaftpflichtversicherung, wenn die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbracht werden oder Verletzungen oder Schäden verursachen können, und weist sie dem Auftraggeber auf Verlangen nach. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über jeden Anspruch oder jedes Problem, das zu einem Anspruch führen kann.
Keine Partei bietet im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bestechungsgelder oder andere unzulässige Zahlungen an, gewährt, fordert oder nimmt sie an, und jede Partei hält die für sie geltenden Gesetze gegen Bestechung, Betrug, Geldwäsche und die Sanktionsvorschriften ein.
Während der Laufzeit dieses Vertrags und für 6 Monate danach wird keine Partei versuchen, eine Person, die für die andere an den Leistungen gearbeitet hat, unmittelbar einzustellen, außer durch eine allgemeine Stellenanzeige, die sich nicht gezielt an diese Person richtet.
11. Zusagen und Haftung
Jede Partei sichert zu, dass sie berechtigt ist, diesen Vertrag zu schließen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Leistungen wie in Abschnitt 3 verlangt erbracht werden. Ist dies nicht der Fall und zeigt der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis an, behebt der Auftragnehmer das Problem auf eigene Kosten oder, wenn er dazu nicht in der Lage ist, erstattet die Vergütung für den betroffenen Teil. Dies sind die einzigen Rechtsbehelfe des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung, abgesehen vom Recht, den Vertrag nach Abschnitt 12 zu beenden. Der Auftragnehmer gibt, soweit das Recht es zulässt, keine weiteren Zusagen zu den Leistungen oder den Arbeitsergebnissen.
Keine Partei haftet der anderen für mittelbare oder Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn, Umsatz, Geschäft, Daten oder Geschäftswert aus diesem Vertrag.
Die Gesamthaftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus diesem Vertrag, sei es aus Vertrag, Fahrlässigkeit oder sonst, ist begrenzt auf Haftungsgrenze des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die Materialien, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer überlassen hat, oder die eigenen Weisungen des Auftraggebers verletzten Rechte oder das Recht. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die Arbeitsergebnisse in der vom Auftragnehmer erstellten Form verletzten Rechte des geistigen Eigentums, es sei denn, der Anspruch beruht auf den Materialien des Auftraggebers, auf einer Änderung durch einen anderen als den Auftragnehmer oder auf einer nach diesem Vertrag nicht erlaubten Nutzung. Die in Anspruch genommene Partei informiert die andere unverzüglich, überlässt ihr die Verteidigung und leistet angemessene Unterstützung.
Jede Partei ergreift angemessene Maßnahmen, um ihren eigenen Schaden zu begrenzen.
Diese Grenzen gelten nicht für die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung, für einen Verstoß gegen Abschnitt 10, für die Haftung für Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit, für Betrug oder für jede andere Haftung, die das Recht nicht begrenzen lässt.
12. Beendigung des Vertrags
Jede Partei kann diesen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 30 Tage.
Jede Partei kann ihn durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung beenden, wenn die andere:
- ihn schwerwiegend verletzt und, sofern die Verletzung behoben werden kann, dies nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung tut; oder
- zahlungsunfähig wird oder ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder die Einstellung androht.
Endet der Vertrag aus irgendeinem Grund:
- zahlt der Auftraggeber die bis zum Beendigungsdatum erbrachten Leistungen und die bereits entstandenen genehmigten Auslagen; bei einem Festpreis ist dies der Teil des Preises, der die geleistete Arbeit angemessen abbildet;
- übergibt der Auftragnehmer die bis zum Beendigungsdatum fertiggestellten Arbeitsergebnisse, und Abschnitt 9 findet auf sie Anwendung, sobald sie bezahlt sind; und
- gibt jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen zurück oder löscht sie, mit Ausnahme von Kopien, die sie nach dem Recht aufbewahren muss.
Die Abschnitte 8 bis 11, 13 und 14 gelten über das Ende des Vertrags hinaus fort.
13. Allgemeines
- Keine Partei ist für eine Verzögerung oder ein Versäumnis verantwortlich, die durch Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden, ausgenommen Zahlungsversäumnisse, sofern sie die andere unverzüglich informiert und unternimmt, was ihr billigerweise möglich ist, um die Auswirkung zu begrenzen.
- Keine Partei darf diesen Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der anderen, die nicht unbillig verweigert wird, auf Dritte übertragen. Der Auftragnehmer darf nach Abschnitt 3 Unterauftragnehmer einsetzen.
- Mitteilungen nach diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und können per E-Mail an die Adresse gesendet werden, die jede Partei der anderen zuletzt mitgeteilt hat.
- Dieser Vertrag ist die gesamte Vereinbarung der Parteien über die Leistungen. Er kann nur schriftlich durch beide Parteien geändert werden. Ist ein Teil davon nicht durchsetzbar, bleibt der Rest wirksam.
- Eine Partei, die ein Recht nicht sofort ausübt, hat darauf nicht verzichtet.
- Er kann in getrennten Ausfertigungen und elektronisch unterzeichnet werden, und zusammen bilden sie einen einheitlichen Vertrag.
14. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von England und Wales. Die Parteien versuchen zunächst, jede Streitigkeit im Gespräch nach Treu und Glauben beizulegen. Können sie sie nicht innerhalb von 30 Tagen beilegen, kann jede Partei sie bei den Gerichten von England und Wales anhängig machen. Diese sind zuständig.
Unterschriften
Für den Auftragnehmer: Brightline Cleaning Services Ltd
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________
Für den Auftraggeber: Oakfield Dental Practice
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________