Wartungsvertrag
Dieser Vertrag wird am 7. November 2026 geschlossen zwischen:
- NorthStar Facility Services Ltd, mit der Anschrift Unit 7, Kingsway Park, Cardiff CF10 1AA, Vereinigtes Königreich („der Auftragnehmer“); und
- Aldous Dental Practice Ltd, mit der Anschrift 18 Queen Street, Cardiff CF10 2BU, Vereinigtes Königreich („der Auftraggeber“).
Der Auftraggeber wünscht, dass der Auftragnehmer die unten genannten Geräte oder Räumlichkeiten wartet, und der Auftragnehmer erklärt sich bereit, dies zu diesen Bedingungen zu tun.
1. Wartungsumfang
1.1 Der Auftragnehmer wartet die folgenden Gegenstände („die Wartungsgegenstände“) am Standort 18 Queen Street, Cardiff CF10 2BU („der Standort“):
- 2 Klimaanlagen (Daikin, installiert 2022, Seriennummern in der Anlage)
- der Heizkessel und die Heizkörper
- das Kompressor- und Saugsystem
- die Notbeleuchtung und die Brandmeldezentrale
1.2 Die Wartungsgegenstände können nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden. Fügt der Auftraggeber einen Gegenstand hinzu, darf der Auftragnehmer ihn zunächst prüfen, und die Parteien vereinbaren etwaige Änderungen der Vergütung. Der Auftragnehmer kann einen Gegenstand ablehnen, der unsicher, nicht mehr reparierbar oder nicht nach einem anerkannten Standard hergestellt ist, und teilt dem Auftraggeber den Grund mit.
1.3 Der Auftragnehmer ist nicht für Gegenstände verantwortlich, die keine Wartungsgegenstände sind, selbst wenn sie mit einem solchen verbunden sind.
2. Die Leistungen
2.1 Der Auftragnehmer führt die folgende Wartung („die Leistungen“) durch: Inspektion, Reinigung, Schmierung, Einstellung, Prüfung, Filterwechsel, Sicherheitskontrollen und Behebung von Störungen, wie in der Wartungscheckliste festgelegt, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber übergibt.
2.2 Planmäßige Besuche. Der Auftragnehmer führt vier Besuche pro Jahr, einer in jedem Quartal, zu Terminen, die mindestens 7 Tage im Voraus vereinbart werden durch. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber nach jedem Besuch einen kurzen schriftlichen Bericht, in dem aufgeführt wird, was durchgeführt wurde, was festgestellt wurde, welche Teile verwendet wurden und welche Empfehlungen bestehen. Ist der Auftraggeber zum vereinbarten Zeitpunkt nicht am Standort und kann der Auftragnehmer keinen Zutritt erhalten, kann der Auftragnehmer den Besuch so berechnen, als wäre er durchgeführt worden, und muss keinen weiteren Besuch durchführen, bis ein neuer Termin vereinbart ist.
2.3 Störungen. Der Auftraggeber meldet dem Auftragnehmer eine Störung über die vom Auftragnehmer genannten Kontaktdaten mit einer klaren Beschreibung des Problems. Der Auftragnehmer ordnet die Störung nach billigem Ermessen wie folgt ein:
- dringend: Der Wartungsgegenstand funktioniert nicht mehr oder kann nicht genutzt werden, oder es besteht eine Gefahr für Personen oder Sachen;
- normal: jede andere Störung.
2.4 Reaktions- und Behebungszeiten. Die Servicezeiten sind 8:00 bis 18:00 Uhr, Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen. Die folgenden Fristen laufen nur innerhalb der Servicezeiten ab Eingang der Meldung des Auftraggebers:
| Priorität | Reagieren | Beheben |
|---|---|---|
| Dringend | innerhalb von 4 Arbeitsstunden | innerhalb von 24 Stunden oder eine vorläufige Lösung innerhalb von 8 Stunden |
| Normal | innerhalb von 2 Werktagen | innerhalb von 5 Werktagen |
„Reagieren“ bedeutet, dass eine qualifizierte Person den Auftraggeber kontaktiert hat und, sofern die Störung es erfordert, auf dem Weg zum Standort ist. „Beheben“ bedeutet, dass der Wartungsgegenstand wieder funktioniert, vollständig oder durch eine sichere vorläufige Lösung, wobei die vollständige Reparatur so bald wie vernünftigerweise möglich nachfolgt.
2.5 Wenn der Auftragnehmer eine Frist aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht einhalten kann, etwa weil ein Teil beim Hersteller bestellt werden muss, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit, nennt den Grund und nennt einen neuen Termin.
2.6 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit der von einem fachkundigen Wartungsunternehmen zu erwartenden Sachkunde und Sorgfalt, mit geschultem und qualifiziertem Personal, nach den Anweisungen des Herstellers und im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Sicherheitsstandards; er hält alle für die Arbeiten gesetzlich erforderlichen Genehmigungen inne.
2.7 Der Auftragnehmer darf Subunternehmer einsetzen und haftet für deren Arbeiten.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer zu den vereinbarten Zeiten sicheren Zugang zu den Wartungsgegenständen und zum Standort, einschließlich der für die Arbeiten erforderlichen Versorgungsleistungen wie Strom und Wasser, und stellt eine entscheidungsbefugte Person.
3.2 Der Auftraggeber verwendet die Wartungsgegenstände so, wie der Hersteller es vorgesehen hat und wie der Auftragnehmer es in zumutbarer Weise anweist, hält sie an einem geeigneten Ort und in geeignetem Zustand und lässt sie nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers durch Dritte reparieren oder verändern. Geschieht dies dennoch, kann der Auftragnehmer die Leistungen für diese Gegenstände verweigern, bis er sie geprüft hat, und zwar auf Kosten des Auftraggebers.
3.3 Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer unverzüglich jede Störung, jeden Schaden, jedes Sicherheitsproblem und jede Änderung der Nutzung der Wartungsgegenstände mit und beendet die Nutzung eines Gegenstands, der unsicher ist.
3.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Sicherungen seiner Daten, für die Reinigung und Entfernung aller vertraulichen Inhalte aus Geräten, bevor der Auftragnehmer sie mitnimmt, sowie für die Sicherheitsvorschriften des Standorts, die er dem Auftragnehmer rechtzeitig mitteilt.
4. Teile und Verbrauchsmaterialien
4.1 Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien
4.2 Vom Auftragnehmer eingebaute Teile sind neu oder auf denselben Standard generalüberholt, von guter Qualität und für die Wartungsgegenstände geeignet. Der Auftragnehmer gewährt auf seine Arbeiten und die von ihm eingebauten Teile eine Garantie von 90 Tagen und repariert oder ersetzt ein Teil, das in dieser Zeit aufgrund eines Fehlers am Teil oder an der Arbeit ausfällt, kostenlos.
4.3 Vom Auftragnehmer ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über, es sei denn, der Auftraggeber verlangt, sie zu behalten. Der Auftragnehmer entsorgt sie rechtmäßig.
4.4 Ist ein Teil nicht mehr erhältlich, darf der Auftragnehmer ein Teil vergleichbaren Standards verwenden und teilt dem Auftraggeber mit, wenn der Wartungsgegenstand nicht mehr in gutem Zustand gehalten werden kann. Der Auftragnehmer kann den Austausch eines Gegenstands am Ende seiner Nutzungsdauer empfehlen; die Kosten hierfür sind nicht in der Vergütung enthalten.
5. Nicht enthalten
5.1 Die Vergütung umfasst nicht, und der Auftraggeber zahlt zusätzlich nach dem in Ziffer 6.4 genannten Satz für:
- Störungen oder Schäden durch Missbrauch, Unfall, Fahrlässigkeit, Vandalismus, Diebstahl, Feuer, Überschwemmung, Blitzschlag, Spannungsspitzen, Schädlinge oder höhere Gewalt;
- Störungen durch Reparatur, Veränderung oder Bewegung eines Wartungsgegenstands durch eine andere Person als den Auftragnehmer;
- Störungen durch Ausfall der Strom-, Wasser-, Gas-, Netz- oder sonstigen Versorgung oder durch eine Störung eines Gegenstands, der kein Wartungsgegenstand ist;
- optische Schäden und Abnutzung von Oberflächen, es sei denn, dies beeinträchtigt die Funktionsweise des Gegenstands;
- Austausch eines gesamten Wartungsgegenstands, der wirtschaftlich nicht mehr reparierbar ist, sowie Upgrades und Verbesserungen;
- Arbeiten, die aufgrund einer Gesetzesänderung oder durch eine Behörde erforderlich sind;
- Kosten für Prüfungen und Bescheinigungen durch eine externe Stelle;
- Besuche außerhalb der Servicezeiten, sofern dieser Vertrag nichts anderes bestimmt; und
- alle Arbeiten, die der Auftraggeber verlangt und die nicht unter Ziffer 2 fallen.
5.2 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, bevor er Arbeiten ausführt, die nicht zu den Leistungen gehören, und führt sie nicht ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers aus, die auch per E-Mail erfolgen kann. In einem Notfall zur Abwendung von Gefahr oder erheblichem Schaden darf der Auftragnehmer die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
6. Vergütung und Zahlung
6.1 Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer für die Leistungen eine Vergütung von 2.400 GBP pro Jahr. Der Auftragnehmer stellt sie in vier gleichen Teilen, zu Beginn jedes Quartals in Rechnung. Alle Beträge sind in Pfund Sterling.
6.2 Der Auftraggeber zahlt jede Rechnung innerhalb von 30 Tage nach Erhalt, ohne Aufrechnung oder Abzug, außer für einen nach Treu und Glauben bestrittenen Betrag; in diesem Fall zahlt der Auftraggeber den Rest fristgerecht und teilt dem Auftragnehmer den Streit schriftlich mit.
6.3 Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und ähnlicher Steuern, die der Kunde zusätzlich zahlt, soweit sie anfallen. Wenn das Gesetz den Kunden verpflichtet, Steuern an der Quelle einzubehalten, behält der Kunde sie ein, zahlt sie fristgerecht und übergibt dem Anbieter eine amtliche Quittung.
6.4 Arbeiten außerhalb dieses Vertrags, die der Kunde genehmigt hat, werden zu den üblichen Stundensätzen des Anbieters abgerechnet, die er dem Kunden vor der Arbeit mitteilt; Materialien werden nach Ziffer 4 abgerechnet.
6.5 Ein nicht fristgerecht gezahlter Betrag wird mit 4 % pro Jahr über dem Basiszinssatz der Zentralbank des Landes der Zahlungswährung verzinst. Bleibt ein Betrag 14 Tage nach einer schriftlichen Mahnung unbezahlt, kann der Anbieter die Leistungen bis zur Zahlung aussetzen; die Fristen nach Ziffer 2.4 gelten während der Aussetzung nicht.
6.6 Der Auftragnehmer kann die Vergütung bei Verlängerung um höchstens 5 % erhöhen, durch schriftliche Mitteilung 90 Tage vor der Verlängerung.
7. Aufzeichnungen und Berichte
7.1 Der Anbieter führt für jeden Besuch und jede Störung ein Protokoll mit den Daten, den ausgeführten Arbeiten, den verwendeten Teilen und der Person, die die Arbeit ausgeführt hat, mindestens 5 Jahre lang oder so lange, wie es das Gesetz verlangt, und stellt dem Kunden auf Anfrage eine Kopie zur Verfügung, zusammen mit etwaigen Prüfergebnissen und Sicherheitsbescheinigungen, die der Anbieter erstellt hat.
7.2 Der Kunde darf die Aufzeichnungen verwenden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Vorgaben seiner Versicherer nachzuweisen. Der Anbieter behandelt die Aufzeichnungen des Kunden und die Daten, die er im Rahmen der Leistungen erfährt, vertraulich und verwendet sie nur für die Leistungen.
8. Zusicherungen
8.1 Der Anbieter sichert zu, dass er über die erforderliche Sachkunde, Qualifikationen, Genehmigungen und Versicherungen verfügt, um die Leistungen zu erbringen, und berechtigt ist, diesen Vertrag zu schließen.
8.2 Der Kunde sichert zu, dass er Eigentümer der Vertragsgegenstände ist oder berechtigt ist, sie warten zu lassen und dem Anbieter den Zutritt zum Standort zu gestatten.
8.3 Außer den Zusicherungen in diesem Vertrag gibt der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, keine weiteren Zusicherungen. Der Anbieter sichert nicht zu, dass ein Vertragsgegenstand unterbrechungsfrei oder störungsfrei funktioniert.
9. Haftung und Versicherung
9.1 Der Anbieter haftet für Schäden am Eigentum des Kunden und für Personenschäden am Standort, die er oder seine Mitarbeiter durch Fahrlässigkeit oder durch Verletzung dieses Vertrags verursachen, und stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
9.2 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Vertragsgegenstände durch den Kunden, aus der Verletzung dieses Vertrags durch den Kunden oder aus einer Gefahr am Standort entstehen, die der Kunde kannte und dem Anbieter nicht mitgeteilt hat.
9.3 Keine Partei haftet gegenüber der anderen für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebs- oder Datenverlust oder sonstige Schäden, die vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren. Die Gesamthaftung des Anbieters aus diesem Vertrag ist in jedem Jahr, unabhängig vom Haftungsgrund, auf das Zweifache der Jahresvergütung begrenzt. Dies beschränkt nicht die Haftung für Tod oder Personenschäden infolge Fahrlässigkeit, für Betrug oder für Umstände, deren Haftungsbeschränkung das Gesetz nicht zulässt.
9.4 Der Anbieter unterhält während der gesamten Laufzeit bei einem seriösen Versicherer eine Betriebshaftpflichtversicherung in einer für Unternehmen dieser Art üblichen Höhe und stellt dem Kunden auf Anfrage eine Kopie der Versicherungsbescheinigung zur Verfügung. Der Kunde versichert die Vertragsgegenstände und den Standort.
10. Laufzeit und Beendigung
10.1 Dieser Vertrag beginnt am 1. Januar 2027 und läuft für 12 Monate ab dem Beginndatum, sofern er nicht nach diesem Abschnitt früher endet.
10.2 Er verlängert sich wie folgt:
automatisch um weitere Zeiträume von 12 Monaten, sofern nicht eine der Parteien 60 Tage vor Ende des laufenden Zeitraums schriftlich kündigt
Andernfalls endet er am Ende der Laufzeit, und die Parteien können ihn nur durch schriftliche Vereinbarung verlängern.
10.3 Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Kündigung beenden, wenn die andere Partei ihn wesentlich verletzt und, sofern die Verletzung behoben werden kann, sie nicht innerhalb von 21 Tagen nach schriftlicher Aufforderung zur Behebung behebt, oder wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ihren Geschäftsbetrieb einstellt.
10.4 Der Kunde kann den Vertrag für einen Gegenstand, den er verkauft oder vom Standort entfernt, mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen; das Entgelt wird angemessen herabgesetzt.
10.5 Nach Beendigung des Vertrags gibt der Anbieter alle Sachen und Schlüssel des Kunden zurück, übergibt dem Kunden die Aufzeichnungen nach Ziffer 7 und erhält die Vergütung für die bis zum Enddatum erbrachten Leistungen. Der Kunde zahlt alle fälligen Beträge. Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, ohne dazu berechtigt zu sein, zahlt er das Entgelt für den Rest des bezahlten Zeitraums.
10.6 Die Ziffern 4.2, 6, 7, 9 und 11 gelten nach Beendigung dieses Vertrags fort.
11. Allgemeines
- Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und können per E-Mail oder an die zu Beginn dieses Vertrags genannten Adressen gesendet werden oder an eine andere Adresse, die eine Partei der anderen schriftlich mitgeteilt hat.
- Der Anbieter ist selbstständiger Auftragnehmer und nicht Arbeitnehmer, Vertreter oder Partner des Kunden.
- Keine Partei darf diesen Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der anderen auf eine andere Person übertragen; die Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert werden. Ein Verkauf des Standorts ist ein Grund zur Zustimmung.
- Keine Partei haftet für Ausfall oder Verzögerung aufgrund eines Ereignisses außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, außer bei Zahlungsverzug, sofern sie die andere Partei unverzüglich informiert und alles Zumutbare tut, um die Auswirkungen zu begrenzen.
- Dieser Vertrag enthält die vollständige Vereinbarung der Parteien über die Leistungen. Er ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen und kann nur schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet geändert werden.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nicht durchsetzbar sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
- Eine Partei, die ein Recht nicht sofort ausübt, hat darauf nicht verzichtet.
- Dieser Vertrag kann in getrennten Ausfertigungen und elektronisch unterzeichnet werden; zusammen bilden sie einen Vertrag.
12. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Dieser Vertrag und alle daraus entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem Recht von England und Wales. Die Parteien werden zunächst versuchen, jede Streitigkeit durch ernsthafte Gespräche innerhalb von 30 Tagen beizulegen, nachdem eine von ihnen die andere schriftlich darüber informiert hat.
Gerichtsstand für die Entscheidung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Cardiff. Wie Streitigkeiten entschieden werden
Unterschriften
Für den Anbieter: NorthStar Facility Services Ltd
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________
Für den Kunden: Aldous Dental Practice Ltd
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________