Freistellungsvereinbarung
Diese Vereinbarung wird am 1. März 2027 zwischen den folgenden Parteien geschlossen:
Harbor Print Services Ltd, mit Anschrift in 14 Dock Road, Bristol BS1 4AA, Vereinigtes Königreich, nachfolgend der „Freistellungspflichtige“; und
Brightwater Analytics GmbH, mit Anschrift in Hafenstrasse 12, 20457 Hamburg, Deutschland, nachfolgend der „Freistellungsberechtigte“.
Jede der beiden ist eine „Partei“, gemeinsam sind sie die „Parteien“.
1. Hintergrund
Der Freistellungspflichtige druckt und liefert die Veranstaltungsmaterialien des Freistellungsberechtigten und verarbeitet für diese Arbeit dessen Kundenlisten
Der Freistellungsberechtigte ist nur dann bereit, sich auf den Freistellungspflichtigen zu verlassen, wenn der Freistellungspflichtige die in dieser Vereinbarung enthaltenen Zusagen gibt. Der Freistellungspflichtige gibt diese Zusagen als Gegenleistung für den Vorteil, den er aus der in Abschnitt 2 beschriebenen Angelegenheit zieht, und die Parteien vereinbaren, dass dies für beide eine angemessene Gegenleistung ist.
2. Die erfasste Angelegenheit
Diese Vereinbarung erfasst das Drucken, Lagern und Liefern der Broschüren und Veranstaltungsschilder des Freistellungsberechtigten im Rahmen des Dienstleistungsvertrags vom 1. März 2027 (die „Angelegenheit“).
3. Begriffsbestimmungen
- „Anspruch“ bezeichnet jede Forderung, jeden Anspruch, jede Klage, jedes Verfahren, jede Untersuchung oder jede Beschwerde, die von einer nicht an dieser Vereinbarung beteiligten Person oder von einer Behörde erhoben oder angedroht wird und unter Abschnitt 4 fällt.
- „Verluste“ bezeichnet die Geldbeträge, die der Freistellungsberechtigte zahlen muss oder verliert, einschließlich Schadensersatz, nach Abschnitt 8 vereinbarter Vergleiche, Geldbußen und Strafen, soweit das Gesetz ihre Weitergabe zulässt, Zinsen sowie der angemessenen Kosten für die Untersuchung und Verteidigung eines Anspruchs, einschließlich angemessener Anwalts- und Sachverständigengebühren.
- „Verbundene Personen“ bezeichnet die Organe, leitenden Angestellten, Beschäftigten und Vertreter des Freistellungsberechtigten sowie mit ihm verbundene Unternehmen.
4. Die Freistellung
4.1 Der Freistellungspflichtige wird den Freistellungsberechtigten und dessen Verbundene Personen von allen Verlusten freistellen und schadlos halten, die aus der Angelegenheit entstehen oder mit ihr zusammenhängen und unter die folgenden Risiken fallen:
- Ansprüche Dritter, die geltend machen, dass die gedruckten Materialien ihr Urheberrecht verletzen
- Schäden am Eigentum des Freistellungsberechtigten, solange es sich in der Obhut des Freistellungspflichtigen befindet
- Verlust oder Missbrauch personenbezogener Daten, die der Freistellungspflichtige hält
4.2 Der Freistellungspflichtige wird dem Freistellungsberechtigten einen von dieser Vereinbarung erfassten Verlust innerhalb von 30 Tage zahlen, nachdem der Freistellungsberechtigte dem Freistellungspflichtigen eine schriftliche Aufstellung des Verlusts mit angemessenem Nachweis vorgelegt hat.
4.3 Muss der Freistellungsberechtigte einen Betrag vor dem Freistellungspflichtigen zahlen, so erstattet der Freistellungspflichtige ihn auf schriftliche Aufforderung in Pfund Sterling ohne Aufrechnung oder Abzug, es sei denn, das Gesetz schreibt eine Aufrechnung oder einen Abzug vor.
4.4 Die Verbundenen Personen des Freistellungsberechtigten dürfen sich auf diese Vereinbarung berufen; durchsetzen kann sie für sie jedoch nur der Freistellungsberechtigte, und die Rechte des Freistellungsberechtigten werden dadurch nicht geschmälert, dass eine Verbundene Person ebenfalls geschützt ist.
5. Was nicht erfasst ist
Der Freistellungspflichtige haftet nach dieser Vereinbarung nicht für Verluste, soweit diese:
- durch Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit oder Rechtsverstöße des Freistellungsberechtigten oder seiner Verbundenen Personen verursacht werden;
- durch einen Verstoß des Freistellungsberechtigten gegen diese Vereinbarung oder eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien verursacht werden;
- durch Anweisungen, Materialien oder Informationen verursacht werden, die der Freistellungspflichtige vom Freistellungsberechtigten erhalten und entsprechend den Vorgaben verwendet hat;
- aus einem Vergleich oder einem Zugeständnis resultieren, den bzw. das der Freistellungsberechtigte ohne Zustimmung des Freistellungspflichtigen und unter Verstoß gegen Abschnitt 8 geschlossen bzw. gemacht hat;
- einen entgangenen Gewinn, entgangene Geschäfte oder sonstige mittelbare oder fernliegende Verluste darstellen, es sei denn, er wird aufgrund eines Anspruchs an einen Dritten gezahlt;
- der Freistellungsberechtigte sie von einem Versicherer oder einer anderen Person erstattet erhalten hat, wie in Abschnitt 9 bestimmt; oder
- nach dem anwendbaren Recht nicht durch eine Freistellung abgedeckt werden können.
- Schäden durch Druckvorlagen, die der Freistellungsberechtigte geliefert und freigegeben hat
6. Höchstbetrag
Höchstgrenze der Freistellung GBP 500,000
Kosten der Verteidigung eines Anspruchs, den der Freistellungspflichtige nach Abschnitt 8 übernommen hat, werden auf diesen Höchstbetrag nur angerechnet, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbaren. Ein Höchstbetrag gilt nicht, soweit das Gesetz bestimmt, dass er nicht gelten darf.
7. Mitteilung eines Anspruchs
7.1 Der Freistellungsberechtigte wird dem Freistellungspflichtigen einen Anspruch schriftlich mitteilen und die ihm vorliegenden Einzelheiten innerhalb von 14 Tage nach Kenntniserlangung übermitteln.
7.2 Eine verspätete Mitteilung beendet die Pflichten des Freistellungspflichtigen nicht; für zusätzliche Verluste, die durch die Verspätung entstehen, ist der Freistellungspflichtige jedoch nicht verantwortlich.
7.3 Der Freistellungsberechtigte wird dem Freistellungspflichtigen die Dokumente und Informationen zum Anspruch zur Verfügung stellen, die der Freistellungspflichtige billigerweise anfordert, und sie sicher verwahren.
8. Bearbeitung von Ansprüchen
8.1 Der Freistellungspflichtige kann die Verteidigung eines Anspruchs mit Anwälten seiner Wahl übernehmen, die für den Freistellungsberechtigten billigerweise akzeptabel sind, wenn er dem Freistellungsberechtigten innerhalb von 21 Tage nach der Mitteilung schriftlich erklärt, dass er die Verluste aus diesem Anspruch zahlen wird. Der Freistellungspflichtige wird den Anspruch sodann zügig und nach Treu und Glauben auf eigene Kosten führen.
8.2 Der Freistellungsberechtigte kann sich mit eigenen Anwälten auf eigene Kosten an der Verteidigung beteiligen, es sei denn, zwischen den Parteien besteht ein Interessenkonflikt; in diesem Fall zahlt der Freistellungspflichtige die angemessenen Kosten der eigenen Anwälte des Freistellungsberechtigten.
8.3 Der Freistellungspflichtige darf einen Anspruch nicht in einer Weise vergleichen, die ein Verschulden des Freistellungsberechtigten anerkennt, die Rechte des Freistellungsberechtigten beschränkt oder ihn nicht vollständig freistellt, ohne die schriftliche Zustimmung des Freistellungsberechtigten, die nicht unangemessen verweigert werden darf.
8.4 Übernimmt der Freistellungspflichtige die Verteidigung nicht rechtzeitig oder führt er sie nicht sorgfältig, so kann der Freistellungsberechtigte den Anspruch nach Mitteilung an den Freistellungspflichtigen in angemessener Weise selbst verteidigen und vergleichen, und der Freistellungspflichtige trägt die Verluste.
8.5 Jede Partei arbeitet bei einem Anspruch mit der anderen zusammen und unterlässt alles, was die Lage verschlimmert.
9. Minderung und Rückerstattung von Verlusten
9.1 Der Freistellungsberechtigte ergreift angemessene Maßnahmen, um seine Verluste zu begrenzen.
9.2 Erlangt der Freistellungsberechtigte für einen Verlust, den der Freistellungspflichtige bereits ersetzt hat, Geld von einem Versicherer oder von einer anderen Person, so erstattet er dem Freistellungspflichtigen den geringeren Betrag, nämlich den um seine angemessenen Rückforderungskosten verminderten erlangten Betrag oder den Betrag, den der Freistellungspflichtige gezahlt hat.
9.3 Nach vollständiger Erstattung eines Verlusts gehen die Rechte des Freistellungsberechtigten gegen Dritte wegen dieses Verlusts auf den Freistellungspflichtigen über, und der Freistellungsberechtigte leistet angemessene Unterstützung bei ihrer Durchsetzung.
10. Versicherung
Der Freistellungspflichtige unterhält für die Laufzeit dieses Vertrags bei einem Versicherer mit guter Bonität die folgenden Versicherungen:
Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens GBP 2 Millionen je Anspruch und Berufshaftpflichtversicherung von mindestens GBP 1 Million
Auf Anfrage legt der Freistellungspflichtige dem Freistellungsberechtigten eine Versicherungsbescheinigung vor. Die Versicherung beschränkt die Pflichten des Freistellungspflichtigen aus diesem Vertrag nicht.
11. Laufzeit
Dieser Vertrag beginnt am 1. März 2027 und läuft bis zum Ende des Dienstleistungsvertrags und danach für 3 Jahre. Er gilt weiter für Ansprüche und Verluste, die vor seinem Ende aus der Angelegenheit entstehen und die nach seinem Ende nach Abschnitt 7 innerhalb der gesetzlich zulässigen Fristen mitgeteilt werden.
12. Übertragung
Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung der anderen übertragen, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Der Freistellungsberechtigte kann seine Rechte auf ein Unternehmen übertragen, das sein gesamtes Geschäft im Zusammenhang mit der Angelegenheit übernimmt, wenn er den Freistellungspflichtigen darüber informiert.
13. Vertraulichkeit
Jede Partei hält die vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen dieses Vertrags erlangt, geheim, einschließlich der Bedingungen dieses Vertrags und der Einzelheiten eines Anspruchs, und verwendet sie ausschließlich für diesen Vertrag. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der Partei öffentlich werden, die der Partei bereits vorlagen oder zu deren Offenlegung sie durch Gesetz, Gericht, Versicherer oder einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Berater verpflichtet ist oder die dafür erforderlich ist.
14. Allgemeines
- Mitteilungen nach diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und können per E-Mail oder an die im Kopf dieses Vertrags genannte Adresse gesendet oder an eine andere Adresse übermittelt werden, die eine Partei der anderen schriftlich mitgeteilt hat.
- Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien zu seinem Gegenstand. Er ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Erklärungen dazu und kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden.
- Ist eine Bestimmung dieses Vertrags nicht durchsetzbar, bleibt der übrige Vertrag wirksam, und die unwirksame Bestimmung wird so eng wie nötig ausgelegt, damit sie greift.
- Eine Partei, die ein Recht nicht sofort ausübt, verzichtet nicht darauf.
- Dieser Vertrag begründet kein Handelsvertreter-, Partnerschafts- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
- Dieser Vertrag kann in getrennten Ausfertigungen und elektronisch unterzeichnet werden; zusammen bilden sie einen Vertrag.
15. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Dieser Vertrag und alle daraus entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem Recht von England und Wales. Die Parteien bemühen sich zunächst, jeden Streit durch ernsthafte Gespräche innerhalb von 30 Tagen zu lösen, nachdem eine von ihnen ihn schriftlich angezeigt hat.
Ort für die Entscheidung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist London. Wie Streitigkeiten entschieden werden
Jede Partei kann bei jedem Gericht eine dringliche Anordnung zum Schutz ihrer Rechte beantragen, solange ein Streit entschieden wird.
Unterschriften
Für den Freistellungspflichtigen: Harbor Print Services Ltd
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________
Für den Freistellungsberechtigten: Brightwater Analytics GmbH
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________