Retainer-Vertrag
Dieser Vertrag wird am 7. November 2026 geschlossen zwischen:
- Brightline Digital Ltd, 9 Mill Lane, Leeds LS1 4AB, Vereinigtes Königreich („der Dienstleister“); und
- Harper & Sons Furniture Ltd, 120 Station Road, Manchester M1 2WD, Vereinigtes Königreich („der Kunde“).
Der Dienstleister erbringt für den Kunden die Leistungen fortlaufend gegen eine monatliche Vergütung zu den nachstehenden Bedingungen. Der Vertrag beginnt am 1. März 2027 („Beginn“).
1. Begriffsbestimmungen
In diesem Vertrag bedeutet:
- „Leistungen“ die in Abschnitt 2 beschriebenen Leistungen.
- „Monatspauschale“ die Vergütung nach Abschnitt 5.
- „Inbegriffene Stunden“ die Arbeitsstunden in jedem Monat, die durch die Monatspauschale abgegolten sind.
- „Monat“ jeden Kalendermonat oder Teil eines Kalendermonats ab dem Beginn.
- „Leistungen außerhalb des Umfangs“ hat die Bedeutung nach Abschnitt 3.
- „Arbeitstag“ einen Tag, an dem der Dienstleister nach Abschnitt 4 erreichbar ist.
- „Laufzeit“ den Zeitraum vom Beginn bis zur Beendigung dieses Vertrags nach Abschnitt 10.
2. Die Leistungen
Der Dienstleister erbringt für den Kunden während der Laufzeit die folgenden Leistungen:
Website-Wartung und Sicherheitsupdates, bis zu 4 neue Seiten oder Änderungen im Monat, monatlicher Leistungsbericht sowie Einrichtung und Versand von E-Mail-Marketing an die Verteilerliste des Kunden.
Der Dienstleister erbringt die Leistungen mit angemessener Fachkenntnis und Sorgfalt, durch geeignet qualifizierte Personen und nach den anerkannten Regeln seines Fachgebiets. Der Dienstleister bestimmt, wie die Leistungen erbracht werden, und darf Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer einsetzen, bleibt aber für deren Arbeit verantwortlich.
3. Arbeiten außerhalb des Retainers
Arbeiten, die in Abschnitt 2 nicht beschrieben sind, sind „Leistungen außerhalb des Umfangs“. Die Monatspauschale deckt sie nicht ab.
Relaunches, neue Funktionen für den Online-Shop, Fotografie und Budgets für bezahlte Werbung.
Verlangt der Kunde Leistungen außerhalb des Umfangs, weist der Dienstleister darauf hin und nennt ein Angebot oder eine Schätzung des Zeitaufwands. Der Dienstleister führt die Arbeit erst aus, nachdem der Kunde schriftlich, per E-Mail oder per Nachricht zugestimmt hat. Vereinbarte Leistungen außerhalb des Umfangs werden mit 135 GBP pro Stunde berechnet, sofern die Parteien keinen Festpreis vereinbaren, und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Stunden, Zeit und Erreichbarkeit
Die Monatspauschale deckt 20 Stunden je Monat ab. Der Dienstleister erfasst die für die Leistungen aufgewendete Zeit und übermittelt dem Kunden jeden Monat mit der Rechnung oder auf Verlangen eine Zusammenfassung.
Der Dienstleister ist an folgenden Arbeitstagen und zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:30 Uhr britischer Zeit, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Der Dienstleister antwortet auf jede Anfrage des Kunden innerhalb von 1 Arbeitstag und beginnt bei einem dringenden Problem innerhalb von 4 Arbeitsstunden mit der Arbeit. Dies sind Fristen für die Antwort und den Arbeitsbeginn, nicht für die Fertigstellung, die von der Aufgabe abhängt. Der Kunde kann ein dringendes Problem auf dem zwischen den Parteien vereinbarten Weg melden und hat anzugeben, warum es dringend ist.
Kann der Dienstleister eine Frist nicht einhalten, weil der Kunde die benötigten Informationen, Zugänge oder Entscheidungen nicht liefert, verlängert sich die Frist um die Dauer der Verzögerung.
5. Vergütung
Der Kunde zahlt dem Dienstleister für die Leistungen und die Inbegriffenen Stunden eine Monatspauschale von 2.400 GBP.
Der Dienstleister darf die Monatspauschale einmal in 12 Monaten um bis zu 5 % erhöhen, mit 60 Tagen schriftlicher Ankündigung.
6. Mehrstunden
Benötigen die Leistungen in einem Monat mehr Stunden als die Inbegriffenen Stunden, berechnet der Dienstleister die zusätzlichen Stunden mit 135 GBP pro Stunde. Der Dienstleister arbeitet in keinem Monat mehr als 5 Stunden im Monat über die Inbegriffenen Stunden hinaus, es sei denn, der Kunde hat zuvor schriftlich zugestimmt. Der Dienstleister teilt dem Kunden mit, wenn er den Großteil der Inbegriffenen Stunden verbraucht hat.
7. Nicht genutzte Stunden
Nicht genutzte Stunden
Die Monatspauschale ist in jedem Monat in voller Höhe fällig, unabhängig davon, ob der Kunde alle Inbegriffenen Stunden nutzt.
8. Rechnungsstellung und Zahlung
- Der Dienstleister stellt Rechnung am ersten Arbeitstag jedes Monats im Voraus. Mehrstunden und vereinbarte Leistungen außerhalb des Umfangs werden nach ihrer Ausführung in Rechnung gestellt.
- Der Kunde zahlt jede Rechnung innerhalb von 14 Tage nach dem Rechnungsdatum auf dem in der Rechnung genannten Weg, vollständig und ohne Abzug, es sei denn, ein Teil der Rechnung wird nach Treu und Glauben bestritten.
- Bestreitet der Kunde einen Teil einer Rechnung, teilt er dies dem Dienstleister innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich unter Angabe der Gründe mit und zahlt den unbestrittenen Teil. Die Parteien wirken zusammen, um den Rest zügig zu klären.
- Alle Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern, die der Kunde zusätzlich zahlt, sofern sie anfallen.
- 1,5 % pro Monat
- Zahlt der Kunde eine unbestrittene Rechnung nicht, darf der Dienstleister die Leistungen nach 7 Tagen schriftlicher Ankündigung aussetzen, bis der Kunde zahlt. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch eine Aussetzung wegen Nichtzahlung entstehen.
9. Pflichten der Parteien
Der Dienstleister erbringt die Leistungen nach Abschnitt 2, hält die Fristen nach Abschnitt 4 ein, führt Aufzeichnungen über seine Zeit, informiert den Kunden über Probleme, die die Leistungen beeinträchtigen können, und schützt die Informationen des Kunden.
Der Kunde stellt dem Dienstleister unverzüglich die Informationen, Zugänge, Konten, Materialien und Entscheidungen zur Verfügung, die dieser vernünftigerweise benötigt; benennt eine Person, die für den Kunden Entscheidungen treffen kann; zahlt die Vergütung nach Abschnitt 8; und stellt sicher, dass alles, was er liefert, rechtmäßig ist und er berechtigt ist, es dem Dienstleister zu überlassen.
Die Hauptansprechpartner zu Beginn sind: Dienstleister: Sam Patel (sam@brightline.example). Kunde: Jo Harper (jo@harper.example).. Jede Partei kann ihren Ansprechpartner ändern, indem sie dies der anderen schriftlich mitteilt.
10. Laufzeit und Beendigung des Vertrags
- Der Vertrag beginnt zum Beginn und läuft für eine Mindestlaufzeit von 6 Monate („Mindestlaufzeit“).
- Nach der Mindestlaufzeit läuft er von Monat zu Monat weiter, bis eine Partei ihn mit einer Frist von 30 Tage schriftlich gegenüber der anderen kündigt. Die Kündigung kann zu jedem Datum nach Ablauf der Mindestlaufzeit wirksam werden.
- Jede Partei kann diesen Vertrag durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung beenden, wenn die andere einen schwerwiegenden Verstoß begeht und ihn nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt, zahlungsunfähig wird oder ihren Geschäftsbetrieb einstellt.
- Die Beendigung berührt bereits entstandene Rechte nicht. Der Kunde zahlt für alle bis zum Beendigungsdatum erbrachten Leistungen, einschließlich der während der Kündigungsfrist aufgewendeten Zeit, sowie für vereinbarte Leistungen außerhalb des Umfangs.
- Bei Beendigung gibt der Dienstleister die Materialien und Zugänge des Kunden zurück, übergibt laufende Arbeiten und alle Dateien, auf die der Kunde Anspruch hat, und unterstützt auf Verlangen eine angemessene Übergabe im Umfang von höchstens den Inbegriffenen Stunden eines Monats zum Satz für Mehrstunden. Die Abschnitte 11, 12, 13, 14 und 15 gelten nach Beendigung des Vertrags fort.
11. Eigentum an den Arbeitsergebnissen
Der Kunde wird Eigentümer der fertigen Arbeitsergebnisse, die der Dienstleister nach diesem Vertrag für ihn erstellt und die bezahlt sind, nicht jedoch der Werkzeuge, Vorlagen, Methoden und des Know-hows des Dienstleisters sowie des Materials, das der Dienstleister zuvor besaß oder unabhängig vom Kunden geschaffen hat. Der Dienstleister räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, unbefristetes, weltweites Nutzungsrecht an allem Material des Dienstleisters ein, das Teil der fertigen Arbeitsergebnisse ist, soweit der Kunde es benötigt, um diese Arbeitsergebnisse zu nutzen. Der Dienstleister behält das Recht, seine allgemeinen Fähigkeiten und Erfahrungen zu nutzen. Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, die Materialien, die er dem Dienstleister überlässt, bereitzustellen, und dass deren Nutzung nach den Vorgaben des Kunden keine Rechte Dritter verletzt.
12. Vertraulichkeit und Daten
Jede Partei behandelt die nicht öffentlichen Informationen der anderen, die sie aufgrund dieses Vertrags erfährt, vertraulich, nutzt sie nur für diesen Vertrag und gibt sie nur an Mitarbeiter, Berater und Unterauftragnehmer weiter, die sie benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich sind, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie ohne Vertraulichkeitspflicht von Dritten erhält, oder die sie aufgrund Gesetzes oder aufgrund einer Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offenlegen muss; in diesem Fall unterrichtet sie die andere Partei, soweit gesetzlich zulässig, vorher.
Verarbeitet der Dienstleister personenbezogene Daten für den Kunden, verwendet er sie nur auf Weisung des Kunden und für die Leistungen, schützt sie und beachtet das anwendbare Datenschutzrecht. Die Parteien schließen weitere Vereinbarungen zur Datenverarbeitung ab, soweit das Gesetz dies verlangt.
13. Haftungsbeschränkung
- Nichts in diesem Vertrag beschränkt oder schließt die Haftung für Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, für Betrug oder für alles andere aus, was gesetzlich nicht beschränkt werden darf.
- Vorbehaltlich dessen haftet keine Partei der anderen für entgangenen Gewinn, Geschäfts- oder Umsatzverlust, Verlust des Geschäftswerts oder mittelbare Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Grund.
- Vorbehaltlich des ersten Absatzes ist die Gesamthaftung des Dienstleisters gegenüber dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder sonstigem Grund, auf die in den 12 Monaten vor dem Anspruch gezahlte Vergütung beschränkt.
- Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung wird durch diesen Abschnitt nicht beschränkt.
14. Zusicherungen und Ergebnisse des Kunden
Der Dienstleister sichert kein bestimmtes Ergebnis zu, zum Beispiel eine Zahl von Verkäufen, Besuchen, Bewertungen oder Rankings, da diese von Faktoren abhängen, die er nicht beeinflussen kann. Er sichert jedoch zu, die Leistungen nach Abschnitt 2 zu erbringen.
15. Streitigkeiten und anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von England und Wales.
Bei Meinungsverschiedenheiten versuchen die Parteien zunächst, sie im Gespräch beizulegen, beginnend mit einer schriftlichen Mitteilung, die den Gegenstand der Meinungsverschiedenheit nennt. Gelingt dies nicht innerhalb von 30 Tagen, kann jede Partei wie folgt weiter vorgehen.
Der Ort für die Entscheidung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist London. Art der Streitentscheidung
Jede Partei kann bei einem Gericht an jedem Ort eine einstweilige Anordnung zum Schutz ihrer vertraulichen Informationen oder anderer Rechte beantragen, während eine Streitigkeit entschieden wird.
16. Allgemeines
- Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag ist die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über die Leistungen und ersetzt alles zuvor Gesagte oder Geschriebene. Er kann nur schriftlich und mit Unterschrift beider Parteien geändert werden.
- Unabhängige Parteien. Der Dienstleister ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Nichts hierin begründet eine Gesellschaft, ein Arbeitsverhältnis oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien.
- Abtretung. Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der anderen übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
- Mitteilungen. Mitteilungen bedürfen der Schriftform und können per E-Mail an den Ansprechpartner nach Abschnitt 9 oder an die am Anfang dieses Vertrags genannte Anschrift gesendet werden.
- Höhere Gewalt. Keine Partei verletzt den Vertrag durch eine Verzögerung, die auf Ereignissen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle beruht, etwa Naturkatastrophen, Krieg, Streiks Dritter, Strom- oder Netzausfall oder Maßnahmen einer Regierung. Die betroffene Partei unterrichtet die andere und bemüht sich, die Verzögerung zu begrenzen. Die Zahlung bereits fälliger Beträge bleibt davon unberührt.
- Salvatorische Klausel und Verzicht. Ist ein Teil dieses Vertrags nicht durchsetzbar, bleibt der Rest wirksam. Übt eine Partei ein Recht nicht sofort aus, verzichtet sie nicht darauf.
- Ausfertigungen. Der Vertrag kann in getrennten Ausfertigungen und elektronisch unterzeichnet werden; sie bilden zusammen einen Vertrag.
Unterschriften
Für den Dienstleister: Brightline Digital Ltd
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________
Für den Kunden: Harper & Sons Furniture Ltd
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________