Persönliche Bürgschaft
Diese Bürgschaft wird am 7. November 2026 übernommen von:
Tomas Reyes, 58 Oak Avenue, Auckland 1010, Neuseeland („der Bürge“),
gegenüber:
Pacific Trade Finance Ltd, 12 Queen Street, Auckland 1010, Neuseeland („der Gläubiger“).
1. Hintergrund
Der Gläubiger hat sich bereit erklärt, Reyes Building Supplies Ltd, Firmennummer 1234567, 7 Dock Road, Auckland („der Schuldner“), Geld zu leihen oder Waren oder Dienstleistungen auf Kredit zu liefern, und zwar aufgrund der folgenden Vereinbarung (der „Hauptvertrag“):
der Darlehensvertrag vom 14. Januar 2027 zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner über 150.000 NZD sowie jedes Konto, auf dem der Gläubiger dem Schuldner Waren auf Kredit liefert
Der Gläubiger würde dies nicht tun, wenn der Bürge diese Bürgschaft nicht übernähme. Der Bürge hat ein persönliches Interesse am Schuldner und übernimmt diese Bürgschaft gegen eine Gegenleistung von Wert, deren Erhalt er bestätigt.
2. Was der Bürge verspricht
2.1 Der Bürge verspricht dem Gläubiger, dass der Schuldner jeden Betrag, den er dem Gläubiger aus dem Hauptvertrag und jeder Vereinbarung, die ihn ersetzt, verlängert oder ändert (die „Gesicherten Verpflichtungen“), schuldet, pünktlich zahlt und seine übrigen Verpflichtungen daraus erfüllt.
2.2 Zahlt der Schuldner einen Betrag bei Fälligkeit nicht, zahlt der Bürge diesen Betrag auf erstes Anfordern an den Gläubiger, als Hauptschuldner und nicht nur als Bürge. Der Gläubiger muss den Betrag nicht zuvor vom Schuldner oder von einem anderen Sicherungsgeber fordern oder ein Verfahren gegen einen von ihnen einleiten, bevor er den Bürgen in Anspruch nimmt.
2.3 Ist eine Gesicherte Verpflichtung aus irgendeinem Grund ungültig oder gegen den Schuldner nicht durchsetzbar, haftet der Bürge wie ein Hauptschuldner und stellt den Gläubiger von dem daraus entstehenden Verlust frei, sodass der Gläubiger so steht, als wäre die Verpflichtung gültig gewesen.
3. Der Höchstbetrag, auf den der Bürge in Anspruch genommen werden kann
3.1 Die Haftung des Bürgen aus dieser Bürgschaft ist auf 150.000 NZD begrenzt (der „Höchstbetrag“).
3.2 Zinsen und Kosten
3.3 Der Höchstbetrag gilt für die Summe aller Zahlungsaufforderungen zusammen. Eine Zahlung des Bürgen vermindert den verbleibenden Betrag, eine Zahlung des Schuldners dagegen nicht, es sei denn, sie senkt die Gesicherten Verpflichtungen unter den Höchstbetrag.
4. Zahlungsaufforderung und Zahlung
4.1 Der Gläubiger fordert den Bürgen durch schriftliche Mitteilung zur Zahlung auf, in der er den fälligen Betrag und dessen Zusammensetzung angibt. Eine Aufstellung des geschuldeten Betrags aus den Büchern des Gläubigers dient als Nachweis, sofern nicht ihre Unrichtigkeit gezeigt wird.
4.2 Der Bürge zahlt den geforderten Betrag innerhalb von 7 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung, in der Währung der Schuld, vollständig und ohne Abzug, Aufrechnung oder Widerklage. Verlangt das Gesetz vom Bürgen einen Steuerabzug, zahlt der Bürge einen erhöhten Betrag, sodass der Gläubiger den Betrag erhält, den er ohne den Abzug erhalten hätte.
4.3 Ein nach dieser Bürgschaft nicht bei Fälligkeit gezahlter Betrag wird vom Fälligkeitstag bis zur Zahlung zu dem Satz verzinst, der für die Gesicherten Verpflichtungen gilt, oder, falls es keinen gibt, mit 4 % pro Jahr über dem Leitzins der Zentralbank des Landes der Währung.
4.4 Der Gläubiger kann mehrere Zahlungsaufforderungen stellen.
5. Dauerbürgschaft
5.1 Dies ist eine Dauerbürgschaft. Sie bleibt in Kraft, bis alle Gesicherten Verpflichtungen vollständig bezahlt sind und der Gläubiger keine weitere Verpflichtung gegenüber dem Schuldner mehr hat; sie endet nicht durch eine Abschlagszahlung, einen Kontoabschluss oder dadurch, dass die Schuld des Schuldners zeitweise null beträgt.
5.2 Diese Bürgschaft besteht zusätzlich zu jeder anderen Bürgschaft oder Sicherheit, die der Gläubiger jetzt oder später für die Gesicherten Verpflichtungen hält, und nicht an ihrer Stelle. Der Gläubiger muss keine davon zuerst durchsetzen oder verwerten.
5.3 Diese Bürgschaft erfasst keinen neuen Kredit, den der Gläubiger nach dem 31. Dezember 2030 gewährt, gilt aber fort für jeden Betrag, der vor diesem Datum entstanden ist.
5.4 Der Bürge stellt außerdem die folgende Sicherheit für seine Verpflichtungen aus dieser Bürgschaft:
eine erstrangige Hypothek auf das Grundstück des Bürgen in 58 Oak Avenue, durch gesonderte Urkunde
6. Einreden, auf die der Bürge verzichtet
Die Haftung des Bürgen wird nicht gemindert, beendet oder berührt durch etwas, das den Bürgen ohne diesen Abschnitt befreien würde, einschließlich:
- einer Änderung des Hauptvertrags oder einer Fristverlängerung, eines neuen Darlehens oder eines höheren Kreditrahmens, eines Verzichts oder einer Entlassung des Schuldners oder einer anderen Person;
- der Aufgabe, des Verlusts oder der Nichtdurchsetzung einer Sicherheit oder einer anderen Bürgschaft durch den Gläubiger oder ihrer unterlassenen Perfektionierung;
- der Insolvenz, Abwicklung, Umstrukturierung, Namens- oder Eigentümeränderung des Schuldners oder des Todes oder der Handlungsunfähigkeit einer Person;
- der Unterlassung oder Verzögerung einer Forderung oder Zahlungsaufforderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner;
- jeder Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder mangelnden Befugnis des Schuldners, des Hauptvertrags oder der Rechte des Gläubigers; oder
- allem anderen, was ohne diesen Abschnitt die Haftung des Bürgen mindern würde.
Dieser Abschnitt gilt nur, soweit das Gesetz es erlaubt. Er nimmt dem Bürgen keine Einrede, die ihm wegen Betrugs, Unredlichkeit oder schwerer Vertragsverletzung des Gläubigers selbst zusteht oder weil der Gläubiger vollständig bezahlt wurde.
7. Später zurückgezahlte Zahlungen
Erhält der Gläubiger eine Zahlung vom Schuldner oder vom Bürgen und muss sie zurückgeben, etwa weil der Schuldner insolvent wird, lebt die Haftung des Bürgen so wieder auf, als wäre die Zahlung nicht erfolgt.
8. Kosten
Der Bürge trägt die angemessenen Kosten des Gläubigers für die Durchsetzung dieser Bürgschaft, einschließlich Rechtsanwaltskosten, und für jede Zahlungsaufforderung, vorbehaltlich Abschnitt 3.2.
9. Rechte gegen den Schuldner
Bis der Gläubiger vollständig bezahlt ist, macht der Bürge wegen einer Zahlung, die er aufgrund dieser Bürgschaft geleistet hat, keine Forderung gegen den Schuldner geltend, nimmt von ihm keine Sicherheit und konkurriert nicht mit dem Gläubiger um das Vermögen des Schuldners. Erhält der Bürge etwas vom Schuldner, hält er es für den Gläubiger. Nachdem der Gläubiger vollständig bezahlt wurde, tritt der Bürge in die Rechte des Gläubigers gegen den Schuldner ein, soweit er gezahlt hat.
10. Widerruf der Bürgschaft für künftige Schulden
Der Bürge kann durch schriftliche Mitteilung an den Gläubiger bewirken, dass diese Bürgschaft neue Darlehen, Kredite oder Lieferungen nicht mehr erfasst. Die Mitteilung wird 30 Tage nach Zugang beim Gläubiger wirksam. Danach gilt die Bürgschaft fort für alle Beträge, die der Schuldner bereits schuldet, und für Beträge, die der Gläubiger vor Wirksamwerden der Mitteilung zu leihen oder zu liefern zugesagt hat, samt Zinsen und Kosten, nicht aber für neue Zusagen. Der Bürge haftet für diese Beträge weiter, bis sie vollständig bezahlt sind, und der Höchstbetrag gilt weiter.
11. Erklärungen des Bürgen
Der Bürge bestätigt, dass:
- er den Hauptvertrag gelesen hat oder die Gelegenheit dazu hatte und den Umfang der Verpflichtungen des Schuldners versteht;
- er zur Übernahme dieser Bürgschaft befugt ist, aus freien Stücken handelt und vom Gläubiger oder von jemandem, für den der Gläubiger verantwortlich ist, nicht unter Druck gesetzt wurde;
- er versteht, dass er, wenn der Schuldner nicht zahlt, bis zum Höchstbetrag aus seinem eigenen Geld und Vermögen zahlen muss, soweit das Gesetz es erlaubt auch aus seiner Wohnung;
- er versteht, dass der Gläubiger nicht verpflichtet ist, ihn über die Angelegenheiten des Schuldners zu unterrichten, ihm aber auf Verlangen eine Aufstellung der geschuldeten Beträge gibt; und
- Unabhängige Beratung
12. Allgemeines
- Mitteilungen bedürfen der Schriftform und können per E-Mail oder an die am Anfang dieser Bürgschaft genannte Anschrift oder an eine andere Anschrift gesendet werden, die eine Partei der anderen schriftlich mitgeteilt hat.
- Der Gläubiger darf seine Rechte aus dieser Bürgschaft zusammen mit den Gesicherten Verpflichtungen übertragen, und der Bürge ist zugunsten des Erwerbers daran gebunden. Der Bürge darf seine Verpflichtungen nicht übertragen. Diese Bürgschaft bindet die Erben und den Nachlass des Bürgen.
- Ist eine Bestimmung dieser Bürgschaft nicht durchsetzbar, bleibt der Rest wirksam.
- Eine Verzögerung oder Unterlassung der Ausübung eines Rechts durch den Gläubiger ist kein Verzicht darauf.
- Diese Bürgschaft kann nur durch eine vom Bürgen und vom Gläubiger unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden. Sie kann in getrennten Ausfertigungen und elektronisch unterzeichnet werden.
13. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Bürgschaft unterliegt dem Recht von Neuseeland.
Der Ort für die Entscheidung von Streitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist Auckland. Wie Streitigkeiten entschieden werden
Unterschriften
Der Bürge: Tomas Reyes
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Datum: ______________
Name des Zeugen: ______________
Anschrift des Zeugen: ______________
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Für den Gläubiger: Pacific Trade Finance Ltd
Name und Funktion: ______________
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Datum: ______________
Name des Zeugen: ______________
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