Allgemeine Verzichtserklärung
Diese Verzichtserklärung wird am 7. November 2026 geschlossen zwischen:
- Marta Kowalczyk, ansässig in ul. Polna 12/4, 00-625 Warschau, Polen („die verzichtende Partei“); und
- Nordlys Interiors AS, ansässig in Storgata 44, 0182 Oslo, Norwegen („die begünstigte Partei“).
1. Hintergrund
Die Parteien haben im Zusammenhang mit die Designarbeiten und die Küchenmontage, die Nordlys Interiors AS im März und April 2026 in der Wohnung der Verzichtenden Partei ausgeführt hat miteinander zu tun. Die verzichtende Partei möchte alle Ansprüche gegen die begünstigte Partei aus diesen Vorgängen und aus allem anderen bis zum Datum dieser Verzichtserklärung aufgeben, im Austausch gegen die in Ziffer 2 beschriebene Gegenleistung. Die Parteien vereinbaren Folgendes.
2. Was als Gegenleistung gewährt wird
2.1 Die begünstigte Partei zahlt der verzichtenden Partei NOK 45,000 bis zum 14. November 2026 durch Überweisung auf das Konto, das die Verzichtende Partei schriftlich benannt hat.
2.2 Darüber hinaus gewährt die begünstigte Partei Folgendes: die Reparatur der beiden Schranktüren auf Kosten der Begünstigten Partei bis zum 30. November 2026.
2.3 Die verzichtende Partei bestätigt, dass diese Zahlung und diese Leistung als Gegenleistung für den Verzicht ausreichend sind und dass ihr dafür nichts Weiteres versprochen wurde.
2.4 Diese Verzichtserklärung wird wirksam, sobald beide Parteien sie unterzeichnet haben und die verzichtende Partei die Zahlung vollständig erhalten hat.
3. Der Verzicht
3.1 Ab dem Tag des Wirksamwerdens verzichtet die verzichtende Partei für sich sowie für ihre Erben, Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger und alle, die Rechte von ihr ableiten, gegenüber der begünstigten Partei sowie deren Eigentümern, Geschäftsführern, Organen, Mitarbeitern, Vertretern, Versicherern, Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern auf alle Ansprüche, Forderungen, Schulden, Verbindlichkeiten, Klagerechte und Klagegründe jeder Art, ob aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung, aus Gesetz oder aus anderem Grund, ob auf Geld oder auf etwas anderes, die die verzichtende Partei gegen einen von ihnen hat oder haben könnte und die aus einem Handeln, einem Unterlassen, einem Ereignis oder einem Umstand bis zum Tag der Unterzeichnung dieser Verzichtserklärung durch die verzichtende Partei stammen, einschließlich der in Ziffer 1 beschriebenen Umstände (zusammen „die erfassten Ansprüche“), und stellt die genannten Personen insoweit endgültig frei.
3.2 Die erfassten Ansprüche umfassen bekannte Ansprüche sowie Ansprüche, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung unbekannt oder nicht vermutet sind, und Ansprüche wegen Schäden, die noch nicht eingetreten sind oder deren volle Höhe noch nicht bekannt ist. Die verzichtende Partei versteht, dass sich Tatsachen später anders darstellen können, als sie es derzeit weiß oder annimmt, und ist damit einverstanden, dass diese Verzichtserklärung auch dann wirksam bleibt.
3.3 Die verzichtende Partei bestätigt, dass sie keinen erfassten Anspruch an Dritte abgegeben, verkauft oder übertragen hat und dass sie berechtigt ist, diesen Verzicht zu erklären.
4. Was nicht erfasst ist
Diese Verzichtserklärung erfasst nicht:
- die Pflicht der begünstigten Partei, die in Ziffer 2 versprochene Zahlung zu leisten und die dort versprochene Leistung zu erbringen, sowie ihre übrigen Pflichten aus dieser Verzichtserklärung;
- Ansprüche aus einem Handeln oder Unterlassen nach dem Tag, an dem die verzichtende Partei diese Verzichtserklärung unterzeichnet;
- Ansprüche, auf die nach dem Gesetz nicht verzichtet werden kann, insbesondere ein Recht auf eine Mindestzahlung, auf Rechtsbehelfe wegen Betrugs oder auf Rechtsbehelfe wegen Personenschäden oder Todesfalls, soweit das Gesetz einen vorherigen Verzicht verbietet;
- das Recht, einen Sachverhalt bei einem Gericht, einer Aufsichtsbehörde oder einer anderen öffentlichen Stelle zu melden oder mit ihnen zusammenzuarbeiten und von ihnen eine Zuwendung zu erhalten;
- die Rechte der Verzichtenden Partei aus der fünfjährigen Garantie des Herstellers auf die Küchenelemente
5. Versprechen, nicht zu klagen
Die verzichtende Partei verspricht, wegen eines erfassten Anspruchs kein Verfahren, keine Klage, kein Schiedsverfahren und keine Beschwerde gegen die begünstigte Partei einzuleiten oder fortzuführen. Tut sie es dennoch, kann ihr diese Verzichtserklärung als vollständige Einwendung entgegengehalten werden, und die verzichtende Partei ersetzt der begünstigten Partei die angemessenen Rechtskosten, die diese für die Verteidigung aufwenden muss, soweit das Gesetz es zulässt.
6. Kein Anerkenntnis
Diese Verzichtserklärung ist eine vergleichsweise Regelung eines Sachverhalts zwischen den Parteien. Sie stellt kein Anerkenntnis der begünstigten Partei oder der verzichtenden Partei hinsichtlich eines Verschuldens, einer Haftung oder eines Fehlverhaltens dar und darf in anderen Angelegenheiten nicht als Nachweis dafür verwendet werden, außer zur Durchsetzung dieser Verzichtserklärung.
7. Vertraulichkeit
Vertraulichkeit
8. Verständnis und Beratung
Die verzichtende Partei bestätigt, dass sie diese Verzichtserklärung gelesen und verstanden hat, dass sie Gelegenheit hatte, Rechtsrat bei einem Rechtsanwalt ihrer Wahl einzuholen, und so viel Zeit hatte, wie sie zum Überdenken benötigte, und dass sie aus freiem Willen und ohne Druck oder andere als die hier schriftlich festgehaltenen Zusagen unterzeichnet.
9. Allgemeines
- Diese Verzichtserklärung ist die gesamte Vereinbarung der Parteien über die erfassten Ansprüche. Sie ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Erklärungen zu diesem Sachverhalt und kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden.
- Ist eine Bestimmung dieser Verzichtserklärung nicht durchsetzbar, bleibt der übrige Teil wirksam, und die nicht durchsetzbare Bestimmung ist so eng auszulegen, wie es für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist.
- Diese Verzichtserklärung bindet die Parteien und ihre Erben, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und kommt ihnen zugute.
- Diese Verzichtserklärung kann in getrennten Ausfertigungen und elektronisch unterzeichnet werden; zusammen bilden sie ein einziges Dokument.
10. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Verzichtserklärung und alle daraus entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem Recht von Norwegen.
Für die Entscheidung von Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Oslo zuständig. Wie Streitigkeiten entschieden werden
Unterschriften
Die verzichtende Partei: Marta Kowalczyk
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Zeuge
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Die begünstigte Partei: Nordlys Interiors AS
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