Subunternehmervertrag
Diese Vereinbarung wird am 18. Oktober 2026 geschlossen zwischen:
- Hauptauftragnehmer: Name, geschäftsansässig unter Hauptauftragnehmer: Anschrift (nachfolgend „der Hauptauftragnehmer“); und
- Subunternehmer: Name, geschäftsansässig unter Subunternehmer: Anschrift (nachfolgend „der Subunternehmer“).
1. Projekt und Leistungsumfang
Der Hauptauftragnehmer hat mit Endkunde, für den das Projekt bestimmt ist (nachfolgend „der Auftraggeber“) einen Vertrag über Das Projekt (nachfolgend „das Projekt“) geschlossen. Der Hauptauftragnehmer beauftragt den Subunternehmer mit der Erbringung des folgenden Teils des Projekts (nachfolgend „die Arbeiten“):
Leistungsumfang des Subunternehmers
Leistungen, die oben nicht aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Zusätzliche oder geänderte Arbeiten bedürfen vor Beginn einer schriftlichen Vereinbarung, einschließlich etwaiger Anpassungen der Vergütung und der Fristen.
2. Vorgaben des Auftraggebers
Vor Beginn der Arbeiten stellt der Hauptauftragnehmer dem Subunternehmer Kopien derjenigen Teile seines Vertrags mit dem Auftraggeber zur Verfügung, die für die Arbeiten maßgeblich sind; Preisangaben und andere irrelevante Bestimmungen können geschwärzt werden. Der Subunternehmer hält diese Vorgaben im Hinblick auf die Arbeiten so ein, als wäre der Hauptauftragnehmer der Auftraggeber.
Ändert der Auftraggeber seine Vorgaben, teilt der Hauptauftragnehmer dies dem Subunternehmer unverzüglich schriftlich mit. Der Subunternehmer setzt die neuen Vorgaben um. Führen diese zu Mehraufwand oder Verzögerungen, werden Vergütung und Zeitplan angemessen angepasst. Der Subunternehmer ist nicht an Vorgaben gebunden, die ihm nicht schriftlich mitgeteilt wurden.
3. Fristen und Termine
Der Subunternehmer beginnt mit den Arbeiten am Beginn, hält alle Meilensteine aus Abschnitt 1 ein und schließt die Arbeiten bis zum Fertigstellung ab. Er informiert den Hauptauftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die zu einer Verzögerung führen können. Termine verschieben sich angemessen, wenn die Verzögerung durch den Hauptauftragnehmer, den Auftraggeber oder eine Leistungsänderung verursacht wurde.
4. Vergütung und Zahlung
Der Hauptauftragnehmer zahlt dem Subunternehmer für die Arbeiten Vergütung. Die Rechnungsstellung und Zahlung erfolgen gemäß Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten.
Sofern nicht anders angegeben, versteht sich die Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wo diese anfällt. Die Vergütung deckt alle Aufwendungen des Subunternehmers ab, einschließlich Personal, Ausrüstung, Materialien und Reisekosten, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
Die Zahlungspflicht des Hauptauftragnehmers besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Hauptauftragnehmer bereits bezahlt hat. Beanstandet der Hauptauftragnehmer Teile einer Rechnung, teilt er dies dem Subunternehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich unter Angabe von Gründen mit und zahlt den unstrittigen Betrag fristgerecht. Ist ein unstrittiger Betrag mehr als 14 Tage überfällig, kann der Subunternehmer nach einer schriftlichen Ankündigung von 7 Tagen die Arbeiten bis zur Zahlung aussetzen und die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen und Pauschalen verlangen.
5. Qualitätsstandards
Der Subunternehmer verpflichtet sich:
- die Arbeiten mit der Sachkunde, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit eines qualifizierten Fachbetriebs seiner Branche sowie gemäß den Standards dieser Vereinbarung und den Vorgaben des Auftraggebers auszuführen;
- hinreichend qualifiziertes und erfahrenes Personal einzusetzen und einzelne Personen auf angemessenen Wunsch des Hauptauftragnehmers auf eigene Kosten auszutauschen;
- alle für die Arbeiten geltenden Gesetze einzuhalten, einschließlich Arbeitsschutz-, Arbeits- und Datenschutzrecht, und alle erforderlichen Genehmigungen vorzuhalten;
- die ihm schriftlich mitgeteilten Betriebs-, Sicherheits- und Zugangsvorschriften des Hauptauftragnehmers und des Auftraggebers zu beachten; und
- Mängel an den Arbeiten, die der Hauptauftragnehmer innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung rügt, auf eigene Kosten innerhalb angemessener Frist zu beheben.
Der Subunternehmer vergibt keine Teile der Arbeiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hauptauftragnehmers an Dritte weiter und bleibt für vergebene Leistungen in vollem Umfang verantwortlich.
6. Selbstständigkeit
Der Subunternehmer handelt als selbstständiges Unternehmen und ist weder Arbeitnehmer, Partner noch Vertreter des Hauptauftragnehmers oder des Auftraggebers. Er bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung im Rahmen dieser Vereinbarung eigenständig und ist für sein Personal, dessen Vergütung sowie alle darauf anfallenden Steuern und Sozialabgaben selbst verantwortlich. Er darf für andere Auftraggeber tätig sein, solange er seine Pflichten aus dieser Vereinbarung einhält.
7. Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung über die andere Partei oder den Auftraggeber erhält, vertraulich, nutzt sie ausschließlich für das Projekt und gibt sie nur an Personen weiter, die sie für das Projekt benötigen und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden, oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Subunternehmer hält zudem alle Geheimhaltungsregeln aus den Vorgaben des Auftraggebers ein. Diese Pflichten gelten für 3 Jahre nach Beendigung dieser Vereinbarung fort; für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten gelten sie unbegrenzt, solange diese geschützt sind.
Verarbeitet der Subunternehmer personenbezogene Daten für das Projekt, hält er das anwendbare Datenschutzrecht ein, befolgt die schriftlichen Weisungen des Hauptauftragnehmers und schließt alle gesetzlich geforderten Vereinbarungen ab.
8. Rechte an den Arbeitsergebnissen
Mit vollständiger Bezahlung gehen alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, einschließlich Urheber- und Nutzungsrechten, auf den Hauptauftragnehmer über, damit dieser sie vertragsgemäß an den Auftraggeber übertragen kann. Der Subunternehmer behält die Rechte an Werkzeugen, Methoden und Materialien, die er vor dieser Vereinbarung besaß oder unabhängig von ihr entwickelt hat, und räumt dem Hauptauftragnehmer und dem Auftraggeber ein dauerhaftes, einfaches Nutzungsrecht ein, diese als Teil der Arbeitsergebnisse zu nutzen.
9. Kontakt zum Auftraggeber
Der Subunternehmer hält den Kontakt zum Auftraggeber über den Hauptauftragnehmer, ausgenommen alltägliche Abstimmungen, die der Hauptauftragnehmer genehmigt hat, und tritt gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für den Hauptauftragnehmer auf.
10. Haftung und Versicherung
Jede Partei haftet der anderen Partei für Schäden, die durch eigene Vertragsverletzung oder Fahrlässigkeit entstehen. Für den Subunternehmer umfasst dies auch Beträge, die der Hauptauftragnehmer aufgrund der Pflichtverletzung des Subunternehmers berechtigterweise an den Auftraggeber zahlen muss.
Keine Partei haftet für indirekte Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen. Die Gesamthaftung jeder Partei aus dieser Vereinbarung ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für die Vergütungspflicht des Hauptauftragnehmers, bei Verletzung von Abschnitt 7, bei vorsätzlicher Pflichtverletzung, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich nicht abdingbaren Fällen.
11. Kündigung
Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von mindestens Kündigungsfrist für ordentliche Kündigung schriftlich kündigen. Der Hauptauftragnehmer kann die Vereinbarung zudem schriftlich kündigen, wenn sein Vertrag mit dem Auftraggeber für das Projekt endet oder der Auftraggeber die Arbeiten stoppt. Jede Partei kann die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos schriftlich kündigen, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Abmahnung behebt, oder wenn sie zahlungsunfähig wird.
Bei Beendigung der Vereinbarung, gleich aus welchem Grund:
- vergütet der Hauptauftragnehmer die bis zum Kündigungszeitpunkt vertragsgemäß erbrachten Leistungen sowie nachweisbare, nicht stornierbare Aufwendungen, es sei denn, die Kündigung erfolgte aufgrund einer Pflichtverletzung des Subunternehmers;
- übergibt der Subunternehmer die bisher erstellten Zwischenstände, für die Abschnitt 8 nach vollständiger Bezahlung gilt; und
- gibt jede Partei vertrauliche Informationen der Gegenseite und des Auftraggebers zurück oder löscht diese, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
Die Abschnitte 7, 8, 9, 10 und 13 bleiben nach Beendigung dieser Vereinbarung wirksam.
12. Allgemeine Bestimmungen
- Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle durch Umstände außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, sofern sie die andere Partei unverzüglich informiert und alle zumutbaren Schritte zur Schadensminderung unternimmt.
- Keine Partei darf diese Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen.
- Mitteilungen bedürfen der Schriftform und können per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte Adresse übermittelt werden.
- Diese Vereinbarung stellt die vollständige Absprache der Parteien über die Arbeiten dar. Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
- Dieser Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen und elektronisch unterzeichnet werden; alle Ausfertigungen bilden zusammen eine einheitliche Vereinbarung.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Anwendbares Recht (Land oder Bundesland). Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten gütlich beizulegen. Gelingt dies nicht innerhalb von 30 Tagen, sind die Gerichte in Anwendbares Recht (Land oder Bundesland) ausschließlich zuständig.
Unterschriften
Für den Hauptauftragnehmer: Hauptauftragnehmer: Name
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________
Für den Subunternehmer: Subunternehmer: Name
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________