Gerätemietvertrag
Dieser Vertrag wird am 7. November 2026 geschlossen zwischen:
- Hartley Tool Hire, mit Anschrift 3 Foundry Road, Leeds, UK („der Vermieter“); und
- Maya Patel, mit Anschrift 18 Orchard Close, Leeds, UK („der Mieter“).
1. Die Ausrüstung
1.1 Der Vermieter vermietet dem Mieter die folgende Ausrüstung samt Zubehör, Handbüchern und Schlüsseln („die Ausrüstung“):
Ein Benzin-Betonmischer, Marke Belle, Modell Premier 350, Seriennummer CM-2291, mit einer Ersatztrommel, einem Schlüsselsatz und der Bedienungsanleitung.
1.2 Der vereinbarte Wiederbeschaffungswert der Ausrüstung beträgt insgesamt GBP 2,400.
1.3 Der Vermieter bestätigt, dass die Ausrüstung Eigentum des Vermieters ist oder dass der Vermieter berechtigt ist, sie zu vermieten, und dass sie zu Beginn der Vermietung sicher und in einwandfreiem Betriebszustand ist.
2. Mietzeitraum und Verlängerung
2.1 Der Mietzeitraum beginnt am 5. November 2026, 9:00 und endet am 8. November 2026, 17:00 (der „Mietzeitraum“).
2.2 Der Mieter kann eine Verlängerung des Mietzeitraums verlangen, indem er dies dem Vermieter vor dessen Ende mitteilt. Der Vermieter kann je nach weiteren Buchungen zustimmen oder ablehnen; die Verlängerung wird erst wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt, auch per Nachricht. Für eine Verlängerung gilt der Mietzins nach Ziffer 3.
2.3 Der Vermieter kann eine Verlängerung ablehnen und die Rückgabe der Ausrüstung am Ende des Mietzeitraums verlangen.
3. Miete und Kaution
3.1 Die Miete beträgt GBP 45 pro Tag, insgesamt GBP 135, zahlbar bei Abholung. Die Miete für den Mietzeitraum ist vor Übergabe der Ausrüstung zu zahlen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.
3.2 Der Mieter zahlt außerdem vor Übergabe der Ausrüstung eine Kaution von GBP 200, Rückzahlung innerhalb von 3 Tagen nach der Rückgabe, wenn nichts beschädigt oder abhandengekommen ist. Die Kaution dient als Sicherheit, ist keine Miete und begrenzt nicht, was der Mieter schulden kann.
3.3 Der Vermieter kann von der Kaution die Kosten für Reparaturen, Reinigung, fehlende Teile, Verspätungsgebühren bei der Rückgabe und offene Mieten abziehen. Der Vermieter wird dem Mieter eine schriftliche Aufstellung der Abzüge mit Begründung und Nachweisen übermitteln. Übersteigen diese Kosten die Kaution, zahlt der Mieter den Unterschied innerhalb von 14 Tagen nach Rechnung des Vermieters. Der Rest der Kaution wird innerhalb der in Ziffer 3.2 genannten Frist zurückgezahlt.
3.4 Die Miete umfasst weder Kraftstoff noch Verbrauchsmaterialien noch Bußgelder, Mautgebühren und sonstige Gebühren für die Nutzung der Ausrüstung; diese zahlt der Mieter.
4. Lieferung und Abholung
4.1 Sofern Ziffer 4.2 nichts anderes bestimmt, holt der Mieter die Ausrüstung zu Beginn des Mietzeitraums an der Anschrift des Vermieters ab und gibt sie dort bis zum Ende während der Öffnungszeiten des Vermieters zurück.
4.2 Der Vermieter liefert das Gerät am 5. November an den Mieter und holt es am 8. November ab, für eine Gebühr von GBP 30 je Strecke.
4.3 Die Gefahr von Verlust und Beschädigung geht mit der Übergabe auf den Mieter über und geht wieder auf den Vermieter über, wenn dieser die Ausrüstung zurückgenommen und geprüft hat. Der Mieter wird die Ausrüstung sicher verladen, transportieren und sichern; der Mieter ist für den Transport verantwortlich, sofern nicht der Vermieter liefert.
5. Prüfung bei der Übergabe
5.1 Bei der Übergabe prüfen der Vermieter und der Mieter die Ausrüstung gemeinsam und halten ihren Zustand, etwaige Schäden und die Stände von Zählern oder Betriebsstundenzählern schriftlich fest (das „Übergabeprotokoll“). Beide Parteien fertigen Fotografien an und bewahren sie auf.
5.2 Der Mieter nimmt die Ausrüstung in einwandfreiem Betriebszustand an, mit Ausnahme der im Übergabeprotokoll festgehaltenen Mängel. Ein bei der Übergabe nicht erkennbarer Mangel ist dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach Beginn des Mietzeitraums anzuzeigen.
5.3 Der Vermieter weist den Mieter in die sichere Nutzung der Ausrüstung ein und erteilt die Sicherheitsanweisungen. Der Mieter bestätigt, dass er sie verstanden hat, und wird andernfalls um weitere Hilfe bitten.
6. Nutzung der Ausrüstung und Bedienungsregeln
6.1 Der Mieter wird die Ausrüstung nur für den üblichen Verwendungszweck an dem Ort Beim Mieter zu Hause, 18 Orchard Close nutzen und die Anweisungen des Herstellers sowie alle für die Nutzung geltenden Sicherheitsregeln und Gesetze befolgen.
6.2 Nur der Mieter, der mindestens 18 Jahre alt ist, darf das Gerät bedienen. Der Vermieter gibt bei der Übergabe eine kurze Einweisung.
6.3 Der Mieter wird die Ausrüstung nur selbst nutzen, sofern der Vermieter nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, und wird ihre Nutzung durch unausgebildete oder minderjährige Personen oder Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht zulassen.
6.4 Der Mieter wird die Ausrüstung nicht verleihen, untervermieten, verkaufen, verpfänden, ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters an einen anderen Ort verbringen, verändern oder reparieren und sie ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht außer Landes bringen. Der Mieter wird keine Kennzeichnung, Markierung oder Seriennummer entfernen.
6.5 Der Mieter wird die Ausrüstung sicher und bei Nichtgebrauch verschlossen aufbewahren und persönliche Schutzausrüstung verwenden, soweit die Nutzung dies erfordert.
7. Wartung und Störungen
7.1 Der Mieter wird die laufende Pflege vornehmen, die die Anweisungen verlangen, etwa das Prüfen von Öl- und Kraftstoffständen, das Nachziehen von Anschlüssen und das Sauberhalten.
7.2 Wenn die Ausrüstung beschädigt wird, nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert oder unsicher wird, stellt der Mieter die Nutzung sofort ein und ruft den Vermieter unter die Werkstatt des Vermieters, Telefon 0113 496 0000, Montag bis Samstag von 8:00 bis 18:00 Uhr an.
7.3 Der Vermieter wird die Ausrüstung nach Möglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist auf seine Kosten reparieren oder ersetzen, es sei denn, der Fehler wurde durch Missbrauch oder Vernachlässigung seitens des Mieters verursacht. Kann die Ausrüstung länger als 24 Stunden aus einem Grund nicht genutzt werden, den der Mieter nicht zu vertreten hat, wird die Miete für diesen Zeitraum anteilig ermäßigt oder zurückerstattet.
7.4 Der Mieter wird die Ausrüstung nicht reparieren und keine anderen Personen reparieren lassen, es sei denn, der Vermieter stimmt zu.
8. Verlust, Diebstahl und Beschädigung
8.1 Von der Übergabe bis zur Rücknahme durch den Vermieter trägt der Mieter das Risiko für die Ausrüstung.
8.2 Der Mieter wird dem Vermieter die angemessenen Kosten für die Reparatur von Schäden erstatten, die über die normale Abnutzung hinausgehen, oder, wenn die Ausrüstung verloren geht, gestohlen wird oder nicht repariert werden kann, den in Ziffer 1.2 genannten Wiederbeschaffungswert zahlen. Wird die Ausrüstung repariert, zahlt der Mieter außerdem die Miete für den Zeitraum, in dem sie nicht an Dritte vermietet werden kann, längstens für einen angemessenen Zeitraum.
8.3 Der Mieter wird dem Vermieter unverzüglich jeden Verlust, Diebstahl oder Schaden melden, bei Diebstahl auch der Polizei, und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige übermitteln.
8.4 Der Vermieter ist dem Mieter nicht zum Ersatz entgangener Zeit oder entgangenen Gewinns verpflichtet, es sei denn, das Gesetz lässt diesen Ausschluss nicht zu.
9. Versicherung und Verantwortung
9.1 Die Versicherung des Vermieters deckt Diebstahl und versehentliche Beschädigung ab. Die Selbstbeteiligung von GBP 150 trägt der Mieter.
9.2 Sofern der Vermieter nicht schriftlich erklärt, dass seine Versicherung die Ausrüstung deckt, ist der Mieter dafür verantwortlich, die Ausrüstung zum Wiederbeschaffungswert zu versichern und eine Versicherung für Haftungsansprüche aus ihrer Nutzung abzuschließen. Der Mieter wird dem Vermieter auf Anforderung einen Versicherungsnachweis vorlegen.
9.3 Der Mieter ist für Personen- und Sachschäden verantwortlich, die durch seine Nutzung der Ausrüstung verursacht werden, es sei denn, den Vermieter trifft ein Verschulden, etwa durch die Lieferung unsicherer Ausrüstung oder durch das Unterlassen der Sicherheitsanweisungen. Der Mieter wird dem Vermieter alle Ansprüche erstatten, die Dritte wegen der Nutzung durch den Mieter gegen den Vermieter geltend machen.
9.4 Nichts in diesem Vertrag beschränkt eine Haftung, deren Beschränkung das Gesetz nicht zulässt, einschließlich der Haftung für Tod oder Körperverletzung infolge Fahrlässigkeit sowie der Haftung für Betrug.
10. Eigentum verbleibt beim Vermieter
10.1 Die Ausrüstung bleibt jederzeit Eigentum des Vermieters. Nichts in diesem Vertrag verschafft dem Mieter Eigentum oder ein Recht an der Ausrüstung, außer sie nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen.
10.2 Der Mieter hält die Ausrüstung frei von Ansprüchen oder Belastungen Dritter und teilt jeder Person, die die Ausrüstung pfänden will oder danach fragt, mit, dass sie dem Vermieter gehört, und unterrichtet den Vermieter unverzüglich.
10.3 Der Vermieter darf die Ausrüstung kennzeichnen und sie während der Mietzeit, soweit gesetzlich zulässig, prüfen und ihren Standort verfolgen.
11. Rückgabe, Zustand und verspätete Rückgabe
11.1 Der Mieter gibt die Ausrüstung bis zum Ende der Mietzeit mit sämtlichem Zubehör, gereinigt und in demselben Zustand wie bei der Übergabe, abgesehen von normaler Abnutzung, an dem in Abschnitt 4 genannten Ort zurück.
11.2 Der Vermieter prüft die Ausrüstung bei der Rückgabe gemeinsam mit dem Mieter und vermerkt Schäden oder fehlende Teile im Übergabeprotokoll. Ist der Mieter nicht anwesend, darf der Vermieter die Ausrüstung allein prüfen und übermittelt das Ergebnis innerhalb von 2 Werktagen.
11.3 Bei verspäteter Rückgabe zahlt der Mieter: Die Tagesmiete für jeden weiteren Tag. Dies gilt zusätzlich zu jedem Schaden, den der Vermieter durch die Verzögerung erleidet, soweit gesetzlich zulässig, und begründet für den Mieter kein Recht, die Ausrüstung zu behalten.
11.4 Ist die Ausrüstung mehr als 7 Tage überfällig und hat der Vermieter keine Antwort auf eine Erinnerung erhalten, darf der Vermieter sie als verloren behandeln, den Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen und die Ausrüstung, soweit gesetzlich zulässig, von jedem Ort zurückholen.
11.5 Gibt der Mieter die Ausrüstung verschmutzt zurück, darf der Vermieter einen angemessenen Betrag für die Reinigung berechnen.
12. Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses
12.1 Der Vermieter darf das Mietverhältnis durch schriftliche Mitteilung sofort beenden und die Ausrüstung zurückholen, wenn der Mieter diese Vereinbarung erheblich verletzt, etwa durch Nichtzahlung, durch missbräuchliche Verwendung oder Verbringung der Ausrüstung, durch Überlassung an Dritte oder durch Nichterreichbarkeit, und die Verletzung nicht innerhalb von 24 Stunden nach einer Mitteilung behoben wird oder nicht behoben werden kann.
12.2 Der Mieter darf die Ausrüstung vorzeitig zurückgeben; bereits gezahlte Miete wird jedoch nicht erstattet, es sei denn, der Vermieter stimmt zu.
12.3 Die Beendigung des Mietverhältnisses beendet keine Pflicht, die fortbestehen soll, insbesondere Zahlung, Rückgabe, Schaden und Haftung.
13. Mitteilungen und Allgemeines
13.1 Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die in dieser Vereinbarung genannte Anschrift oder an die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer gesendet werden, die eine Partei hierfür benennt.
13.2 Dies ist die vollständige Vereinbarung der Parteien zu ihrem Gegenstand. Sie kann nur schriftlich und mit Unterschrift beider Parteien geändert werden. Ist eine Bestimmung nicht durchsetzbar, bleibt der übrige Teil wirksam.
13.3 Der Mieter darf diese Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte übertragen. Der Vermieter darf sie auf einen Rechtsnachfolger übertragen, der die Ausrüstung übernimmt.
13.4 Eine Partei verzichtet nicht auf ein Recht, indem sie seine Ausübung verzögert oder unterlässt. Nimmt der Vermieter eine verspätete Zahlung oder eine verspätete Rückgabe einmal an, bedeutet das nicht, dass er sie auch künftig annimmt.
13.5 Keine Partei haftet für eine Verzögerung aufgrund eines Ereignisses außerhalb ihrer Kontrolle, etwa schwerer Wetterereignisse oder einer von den Behörden angeordneten Schließung; der Mieter muss die Ausrüstung jedoch weiterhin zurückgeben und die Miete für die Zeit zahlen, in der er sie behält.
13.6 Diese Vereinbarung kann in getrennten Ausfertigungen und elektronisch unterzeichnet werden; zusammen bilden sie eine Vereinbarung.
14. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
14.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales.
14.2 Die Parteien werden zunächst versuchen, jede Streitigkeit durch Gespräche nach Treu und Glauben innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch eine von ihnen beizulegen.
14.3 Der Ort für die Entscheidung von Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Leeds. Wie Streitigkeiten entschieden werden
14.4 Keine Bestimmung dieser Vereinbarung nimmt einem Verbraucher ein Recht, das ihm das Gesetz einräumt und auf das nicht verzichtet werden kann.
Unterschriften
Der Vermieter: Hartley Tool Hire
Unterschrift: ______________
Datum: ______________
Der Mieter: Maya Patel
Unterschrift: ______________
Datum: ______________