Statement of Work
Datum: 18. Oktober 2026
Dieses Statement of Work ("SOW") wird im Rahmen der Vereinbarung Der Rahmenvertrag, auf den sich dieses SOW bezieht, mit Datum (der "Rahmenvertrag") geschlossen zwischen:
- Auftraggeber (der "Auftraggeber"); und
- Auftragnehmer (der "Auftragnehmer"),
jeweils eine "Partei" und gemeinsam "die Parteien".
Der Rahmenvertrag gilt für dieses SOW, und im Rahmenvertrag definierte Begriffe haben hier dieselbe Bedeutung. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem SOW und dem Rahmenvertrag geht der Rahmenvertrag vor, es sei denn, dieses SOW benennt ausdrücklich die Klausel des Rahmenvertrags, von der abgewichen werden soll.
1. Leistungsumfang
Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt die in diesem Abschnitt beschriebenen Leistungen (die "Leistungen") und stellt die Liefergegenstände gemäss Abschnitt 2 bereit. Alle Leistungen, die nicht in diesem SOW beschrieben sind, sind nicht Gegenstand dieses Auftrags.
2. Liefergegenstände
| Liefergegenstand | Fälligkeitsdatum |
|---|---|
| Liefergegenstand 1 | Liefergegenstand 1: Fälligkeitsdatum |
3. Zeitplan
Zeitplan
Die Fälligkeitstermine setzen voraus, dass der Auftraggeber Informationen, Zugänge und Feedback rechtzeitig bereitstellt. Verzögert sich die Leistungserbringung durch den Auftraggeber, verschieben sich die betroffenen Termine um die Dauer der Verzögerung oder um einen anderen von den Parteien schriftlich vereinbarten Zeitraum.
4. Abnahme
Jeder Liefergegenstand muss die folgenden Abnahmekriterien erfüllen:
Abnahmekriterien
Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber, sobald ein Liefergegenstand fertiggestellt ist. Innerhalb von Prüffrist des Auftraggebers je Liefergegenstand nach dieser Mitteilung wird der Auftraggeber den Liefergegenstand entweder schriftlich abnehmen oder dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen, in welchen Punkten die Abnahmekriterien nicht erfüllt sind. Der Auftragnehmer wird diese Punkte nachbessern und den Liefergegenstand erneut vorlegen, woraufhin dasselbe Verfahren erneut gilt. Ein Liefergegenstand gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber ihn nicht innerhalb von Prüffrist des Auftraggebers je Liefergegenstand unter Angabe von Gründen ablehnt oder wenn der Auftraggeber beginnt, ihn im Produktivbetrieb zu nutzen.
5. Vergütung und Rechnungsstellung
Vergütung und Rechnungsstellung
Sofern im Rahmenvertrag nicht anders geregelt, verstehen sich die Honorare zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Steuern. Auslagen und Reisekosten werden nur in Rechnung gestellt, wenn der Auftraggeber diesen vorab schriftlich zugestimmt hat.
6. Änderungsanträge
Jede Partei kann Änderungen dieses SOW verlangen, indem sie einen schriftlichen Änderungsantrag stellt, der die gewünschte Änderung beschreibt. Der Auftragnehmer legt daraufhin schriftlich dar, wie sich die Änderung auf Leistungsumfang, Termine und Vergütung auswirkt. Eine Änderung wird erst wirksam, wenn beide Parteien ihr schriftlich zugestimmt haben. Bis dahin setzt der Auftragnehmer die Arbeiten gemäss diesem SOW unverändert fort.
Unterschriften
Auftraggeber
Name und Funktion: Auftraggeber: Unterzeichnende Person und Funktion
Unterschrift: ______________
Datum: ______________
Auftragnehmer
Name und Funktion: Auftragnehmer: Unterzeichnende Person und Funktion
Unterschrift: ______________
Datum: ______________