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Beratungsvertrag

Vereinbaren Sie Leistungen, Vergütung, Rechte am Arbeitsergebnis und faire Haftungsgrenzen mit Ihrem Kunden.

Beratungsvertrag

Dieser Vertrag wird am 18. Oktober 2026 geschlossen zwischen:

  1. Auftraggeber: Name oder Firma, geschäftsansässig unter Auftraggeber: Anschrift (der „Auftraggeber“); und
  2. Berater: Name oder Firma, geschäftsansässig unter Berater: Anschrift (der „Berater“).

1. Leistungen

Der Berater erbringt folgende Leistungen für den Auftraggeber (die „Leistungen“):

Zu erbringende Leistungen

Der Berater erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt und Fachkenntnis, die von einem qualifizierten Fachmann im jeweiligen Bereich erwartet werden dürfen, und hält den Auftraggeber über den Fortschritt auf dem Laufenden. Der Auftraggeber stellt dem Berater die erforderlichen Informationen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung. Wenn eine Frist von einer Zuarbeit des Auftraggebers abhängt, verlängert sie sich um den Zeitraum, den der Auftraggeber dafür benötigt.

Beide Parteien können Änderungen der Leistungen vorschlagen. Eine Änderung tritt erst in Kraft, wenn beide Parteien sie schriftlich vereinbart haben, einschließlich etwaiger Anpassungen der Vergütung und Fristen.

2. Beginn und Ende

Dieser Vertrag beginnt am Beginndatum und läuft bis zum Abschluss der Leistungen, sofern er nicht vorzeitig nach Abschnitt 10 beendet wird.

3. Vergütung

Abrechnungsmodell

Die Vergütung beträgt Honorar oder Stundensatz. Sofern nicht anders angegeben, versteht sich dieser Betrag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer oder ähnlicher Steuern, die der Berater auf Rechnungen ausweist, sofern gesetzlich vorgeschrieben.

Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, führt der Berater genaue Aufzeichnungen darüber und fügt sie jeder Rechnung bei. Jede Schätzung des Zeitaufwands ist ein Richtwert und keine Garantie, sofern die Parteien schriftlich nichts anderes vereinbaren.

4. Auslagen

Auslagen

5. Rechnungsstellung und Zahlung

Der Berater stellt die Rechnung Rechnungsrhythmus. Der Auftraggeber begleicht jede ordnungsgemäße Rechnung innerhalb von Zahlungsziel nach Erhalt auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.

Ist der Auftraggeber mit einem Teil der Rechnung nicht einverstanden, teilt er dies dem Berater innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich mit Begründung mit und zahlt den unstrittigen Rest fristgerecht. Die Parteien bemühen sich nach Treu und Glauben, strittige Punkte zügig beizulegen.

Ist ein unstrittiger Betrag mehr als 14 Tage überfällig, kann der Berater die Leistungen nach einer schriftlichen Vorankündigung von 7 Tagen bis zum Zahlungseingang aussetzen und gesetzliche Verzugszinsen sowie Entschädigungen fordern. Fristen verschieben sich um die Dauer der Unterbrechung.

6. Selbstständigkeit

Der Berater ist ein selbstständiger Auftragnehmer, kein Angestellter, Partner oder Bevollmächtigter des Auftraggebers, und nicht befugt, diesen rechtlich zu verpflichten. Der Berater bestimmt Arbeitsweise, Arbeitszeit und Arbeitsort nach eigenem Ermessen, hält dabei jedoch die vereinbarten Fristen und die angemessenen Vorgaben für Arbeiten in den Räumen oder Systemen des Auftraggebers ein.

Der Berater erbringt die Leistungen persönlich oder durch eigenes Personal und setzt Unterauftragnehmer nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ein. Der Berater ist für eigene Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungen und Arbeitsmittel selbst verantwortlich. Der Berater darf während der Vertragslaufzeit für Dritte tätig sein, informiert den Auftraggeber jedoch unverzüglich über etwaige Interessenkonflikte.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle nicht-öffentlichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag voneinander erhalten, vertraulich. Sie verwenden sie nur für diesen Vertrag und geben sie nur an Personen weiter, die diese für die Vertragserfüllung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich sind oder werden, die ihr bereits rechtmäßig bekannt waren oder die sie kraft Gesetzes offenlegen muss. Diese Pflichten gelten für 3 Jahre nach Vertragsende fort, bei Geschäftsgeheimnissen zeitlich unbeschränkt, solange sie geheim bleiben.

Verarbeitet der Berater personenbezogene Daten für den Auftraggeber, beachten beide Parteien die geltenden Datenschutzgesetze und schließen die gesetzlich erforderlichen Zusatzvereinbarungen ab.

8. Rechte am Arbeitsergebnis

Die Berichte, Unterlagen und sonstigen Materialien, die der Berater im Rahmen dieses Vertrags für den Auftraggeber erstellt (das „Arbeitsergebnis“), gehören Rechte am Arbeitsergebnis

Der Berater behält alle Rechte an Methoden, Werkzeugen, Vorlagen und Know-how, die bereits vor diesem Vertrag bestanden oder unabhängig davon entwickelt wurden, und darf allgemeine Kenntnisse und Erfahrungen weiter nutzen. Soweit solche Bestandteile Teil des Arbeitsergebnisses sind, darf der Auftraggeber sie als Teil des Arbeitsergebnisses dauerhaft und ohne Zusatzkosten nutzen. Der Auftraggeber behält alle Rechte an den Materialien, die er dem Berater zur Verfügung stellt.

9. Haftung

Keine Partei haftet gegenüber der anderen für indirekte Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn, Umsatzausfall, Geschäftsverlust oder Rufschädigung, die aus diesem Vertrag entstehen.

Die Gesamthaftung jeder Partei aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder einem anderen Rechtsgrund, ist auf die gesamte nach diesem Vertrag gezahlte und noch zu zahlende Vergütung begrenzt.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Zahlungspflicht des Auftraggebers, für Verletzungen von Abschnitt 7, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie für andere gesetzlich zwingende Haftungen, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können.

10. Kündigung

Jede Partei kann diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von mindestens Kündigungsfrist schriftlich ordentlich kündigen.

Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die andere Partei:

  • eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und diese Verletzung, sofern behebbar, nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung abstellt; oder
  • zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzverfahren beantragt oder den Geschäftsbetrieb einstellt oder damit droht.

Endet der Vertrag aus beliebigem Grund:

  • zahlt der Auftraggeber die bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen sowie genehmigte, bereits angefallene Auslagen; bei einem Festpreis entspricht dies dem Anteil, der der erbrachten Leistung angemessen entspricht;
  • übergibt der Berater das bis zum Vertragsende fertiggestellte Arbeitsergebnis, für welches Abschnitt 8 nach vollständiger Bezahlung gilt; und
  • gibt jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei zurück oder löscht sie, mit Ausnahme von Kopien, die aus gesetzlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Die Abschnitte 7, 8, 9 und 12 bleiben nach Beendigung des Vertrags in Kraft.

11. Allgemeines

  • Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, vorausgesetzt, sie informiert die andere Partei unverzüglich und unternimmt alles Zumutbare, um die Auswirkungen zu begrenzen.
  • Keine Partei darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
  • Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und können per E-Mail an die jeweils zuletzt angegebene Adresse übermittelt werden.
  • Dieser Vertrag enthält die vollständige Vereinbarung der Parteien bezüglich der Leistungen. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Der Vertrag kann in separaten Ausfertigungen und elektronisch unterzeichnet werden; zusammen bilden sie eine einzige Urkunde.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten in gütlichen Verhandlungen beizulegen. Gelingt dies nicht innerhalb von 30 Tagen, kann jede Partei die ordentlichen Gerichte von Anwendbares Recht und Gerichtsstand anrufen, die ausschließlich zuständig sind.

Unterschriften

Für den Auftraggeber: Auftraggeber: Name oder Firma
Name und Position: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________

Für den Berater: Berater: Name oder Firma
Name und Position: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________

Die Vorlagen sind eine sorgfältig erstellte Grundlage, keine Rechtsberatung. Wenn rechtliche Fragen eine Rolle spielen, prüfen Sie die an Ihrem Standort geltenden Vorschriften.

Vorlagen

So funktioniert es

  1. 01

    Ausfüllen

    Tragen Sie Ihre Angaben in das Formular ein. Das Dokument füllt sich während der Eingabe. Klicken Sie auf eine Lücke, um zum zugehörigen Feld zu springen.

  2. 02

    Prüfen

    Lesen Sie alles durch. Noch nicht ausgefüllte Lücken bleiben markiert, damit nichts unvollständig verschickt wird.

  3. 03

    Herunterladen

    Speichern Sie es als Word-Dokument zum Weiterbearbeiten oder als PDF zum Versenden oder Drucken.

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