Vereinbarung über Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot
Diese Vereinbarung wird am 1. März 2027 geschlossen zwischen:
- Brightwater Analytics Ltd, mit Sitz in Harbour Road 14, Lissabon (die „Gesellschaft“); und
- Maria Santos, wohnhaft unter Rua Nova 22, Lissabon (die „Person“), die zur Gesellschaft in folgender Beziehung steht: Ihr Verhältnis zum Unternehmen, und dort als Leiterin des Vertriebs tätig ist.
1. Zweck und Begriffsbestimmungen
1.1 Im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft lernt die Person die Angelegenheiten der Gesellschaft kennen und hat Umgang mit ihren Kunden und Mitarbeitern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Folgendes zu schützen (die „geschützten Interessen“):
Kundenlisten und Preise
Know-how über unsere Prognosemethode
Die Beziehungen zu unseren Mitarbeitenden und Kunden
1.2 Die Beschränkungen in dieser Vereinbarung dienen ausschließlich dem Schutz der geschützten Interessen. Sie sollen die Person nicht daran hindern, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, allgemeine Fähigkeiten und Erfahrungen zu nutzen oder in der Branche auf eine Weise tätig zu sein, die die geschützten Interessen nicht gefährdet.
1.3 In dieser Vereinbarung:
- „Enddatum“ bezeichnet den Tag, an dem die Person ihre Tätigkeit für die Gesellschaft beendet oder ihre Beteiligung an der Gesellschaft aufgibt, aus welchem Grund auch immer und unabhängig davon, wer die Beendigung veranlasst;
- „Eingeschränkte Tätigkeiten“ bezeichnet Folgendes:
Für ein Unternehmen arbeiten oder ein Unternehmen führen, das Software zur Analyse von Einzelhandelsumsätzen an Händler verkauft
- „Eingeschränktes Gebiet“ bezeichnet Portugal und Spanien;
- „Wettbewerbsverbotszeitraum“ bezeichnet den Zeitraum von 6 Monate ab dem Enddatum;
- „Abwerbeverbotszeitraum“ bezeichnet den Zeitraum von 12 Monate ab dem Enddatum;
- „Kunde“ bezeichnet jede Person oder jedes Unternehmen, das in den 12 Monaten vor dem Enddatum bei der Gesellschaft gekauft hat oder Kunde der Gesellschaft war und mit dem die Person zu tun hatte oder über das die Person vertrauliche Informationen besaß;
- „Potenzialkunde“ bezeichnet jede Person oder jedes Unternehmen, dem die Gesellschaft in den 12 Monaten vor dem Enddatum ein schriftliches Angebot gemacht hat und mit dem die Person zu tun hatte oder über das die Person vertrauliche Informationen besaß;
- „Schlüsselmitarbeiter“ bezeichnet jeden Mitarbeiter oder Auftragnehmer der Gesellschaft, mit dem die Person in den 12 Monaten vor dem Enddatum zusammengearbeitet hat und der über Fähigkeiten, Kundenkontakte oder vertrauliche Informationen verfügt, die für die Gesellschaft von Bedeutung sind; und
- „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet nicht öffentliche Informationen über die Gesellschaft, ihre Kunden, Preise, Methoden, Pläne und Finanzen, die die Person im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft erlangt hat.
2. Was die Person erhält
2.1 Die Person stimmt dieser Vereinbarung im Gegenzug für Folgendes zu, das nach Bestätigung der Person eine angemessene und ausreichende Gegenleistung darstellt:
Zugang zu den Kundenkonten und Preismodellen des Unternehmens, von dem Unternehmen bezahlte Fachschulungen und eine einmalige Zahlung von EUR 3.000 innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung
2.2 Die Gesellschaft zahlt der Person für den Wettbewerbsverbotszeitraum Folgendes:
EUR 1.500 monatlich, solange das Wettbewerbsverbot gilt
2.3 Die Person stimmt zu, dass die geschützten Interessen tatsächlich bestehen, dass der Gesellschaft ein Schaden entstünde, wenn sie gefährdet würden, und dass die nachstehenden Beschränkungen für ihren Schutz angemessen sind.
3. Wettbewerbsverbot
3.1 Während des Wettbewerbsverbotszeitraums wird die Person im eingeschränkten Gebiet weder allein noch gemeinsam mit anderen und weder unmittelbar noch über eine andere Person oder ein anderes Unternehmen ein Unternehmen, das die eingeschränkten Tätigkeiten ausübt, betreiben, für ein solches Unternehmen arbeiten, es beraten oder eine leitende Funktion darin übernehmen.
3.2 Die Person darf weiterhin:
- als passiver Anleger bis zu 5 % der Aktien eines Unternehmens halten, dessen Aktien an einer Börse notiert sind;
- für ein Unternehmen arbeiten oder eine Rolle übernehmen, die die eingeschränkten Tätigkeiten im eingeschränkten Gebiet nicht umfasst, auch wenn das Unternehmen derselben Branche angehört; und
- ihre allgemeinen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen nutzen, die keine vertraulichen Informationen sind.
3.3 Die Person darf außerdem weiterhin Folgendes tun:
Teilzeitunterricht an der Universität Lissabon und Schreiben für wissenschaftliche Fachzeitschriften
3.4 Solange die Person noch für die Gesellschaft tätig ist, wird sie außerdem nichts tun, was von Abschnitt 3.1 erfasst ist, ohne die schriftliche Zustimmung der Gesellschaft, und sich nicht in einer Weise darauf vorbereiten, die der Gesellschaft schadet.