Freelance-Dienstleistungsvertrag
Diese Vereinbarung wird am 18. Oktober 2026 geschlossen zwischen:
- Auftraggeber: Name, mit Sitz bzw. Anschrift in Auftraggeber: Adresse („Auftraggeber“); und
- Freelancer: Ihr Name oder Firmenname, mit Sitz bzw. Anschrift in Freelancer: Ihre Adresse („Freelancer“).
1. Vertragsgegenstand
Der Freelancer erbringt folgende Leistungen für den Auftraggeber:
Zu erbringende Leistungen
2. Leistungsergebnisse
Der Freelancer liefert folgende Ergebnisse:
Zu liefernde Arbeitsergebnisse
Leistungen, die nicht in den Abschnitten 1 und 2 beschrieben sind, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Zusatzaufwände werden vor Beginn gesondert schriftlich vereinbart, inklusive Vergütung und Zeitplan.
3. Zeitplan
Zeitplan
Der Freelancer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Umstände, die zu Verzögerungen führen können. Fristen, die von Zuarbeiten, Feedback oder Freigaben des Auftraggebers abhängen, verschieben sich um den Zeitraum, den der Auftraggeber hierfür benötigt.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Leistungen beträgt Gesamtvergütung. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt wie folgt: Zahlungsmodalitäten.
Die Vergütung beinhaltet sämtliche Auslagen des Freelancers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Steuern wie die Umsatzsteuer werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zusätzlich in Rechnung gestellt. Bleibt eine Rechnung 14 Tage nach Fälligkeit unbeglichen, ist der Freelancer berechtigt, die Arbeit bis zum Zahlungseingang ruhen zu lassen.
5. Korrekturschleifen
Die Vergütung umfasst Inbegriffene Korrekturschleifen an Korrekturschleifen für die Leistungsergebnisse. Eine Korrekturschleife bezeichnet eine gesammelte Rückmeldung von Änderungswünschen des Auftraggebers, die sich im Rahmen der vereinbarten Leistungen bewegt. Weitere Runden sowie grundlegende Leistungsänderungen werden nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung separat abgerechnet.
6. Nutzungs- und Urheberrechte
- Nach vollständiger Zahlung der Vergütung überträgt der Freelancer dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den finalen Leistungsergebnissen im gesetzlich zulässigen Umfang. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Freelancer; Entwürfe dürfen vom Auftraggeber ausschließlich zur Prüfung verwendet werden.
- Der Freelancer behält alle Rechte an Werkzeugen, Vorlagen, Code, Know-how und sonstigen Materialien, die sich bereits vor dieser Vereinbarung in seinem Besitz befanden oder unabhängig davon erstellt wurden. Soweit solche Bestandteile Teil der Leistungsergebnisse sind, räumt der Freelancer dem Auftraggeber eine dauerhafte, nicht-exklusive und weltweite Lizenz ein, diese als Bestandteil der Leistungsergebnisse zu nutzen.
- Materialien Dritter wie Schriftarten, Stockfotos oder Open-Source-Software unterliegen deren jeweiligen Lizenzbedingungen, über die der Freelancer den Auftraggeber informiert.
- Der Freelancer darf die fertiggestellten Arbeiten nach deren Veröffentlichung als Referenz in seinem Portfolio präsentieren, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht-öffentlichen Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke dieser Vereinbarung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort. Sie gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden.
8. Selbstständigkeit
Der Freelancer erbringt die Leistungen als selbstständiger Auftragnehmer und nicht als Arbeitnehmer. Er bestimmt Ort und Zeit der Leistungserbringung eigenverantwortlich und kümmert sich selbst um Steuern, Versicherungen und Sozialabgaben.
9. Haftung
Keine Partei haftet gegenüber der anderen für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Die Gesamthaftung des Freelancers aus dieser Vereinbarung ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt, soweit gesetzlich keine zwingende unbeschränkte Haftung vorgeschrieben ist.
10. Vertragsbeendigung
Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Jede Partei kann den Vertrag fristlos durch schriftliche Erklärung kündigen, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt.
Bei vorzeitiger Beendigung vergütet der Auftraggeber die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, und der Freelancer übergibt den entsprechenden Arbeitsstand. Die Rechte gemäß Abschnitt 6 gehen mit vollständiger Zahlung über. Die Abschnitte 6, 7 und 9 gelten über das Vertragsende hinaus fort.
11. Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung enthält alle Abreden der Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vereinbarung kann in separaten Exemplaren sowie elektronisch unterzeichnet werden.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Anwendbares Recht (Land oder Bundesland). Die Parteien bemühen sich zunächst, etwaige Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gelingt dies nicht, sind die Gerichte in Anwendbares Recht (Land oder Bundesland) zuständig.
Unterschriften
Für den Auftraggeber: Auftraggeber: Name
Name und Funktion: ______________
Unterschrift: ______________
Datum: ______________
Der Freelancer: Freelancer: Ihr Name oder Firmenname
Unterschrift: ______________
Datum: ______________